Gelsenkirchen/Essen (NRW) – Nach dem Multi-Millionen-Coup wenige Tage vor dem Jahreswechsel 2025/26 in Gelsenkirchen-Buer beginnen am Donnerstag die ersten Prozesse gegen die Sparkasse. Der Anwalt der Geschädigten ist davon überzeugt, dass der Tresorraum nicht ausreichend gesichert war. Er und seine beiden Mandanten fordern Schadenersatz. Eine Sammelklage ist in dem spektakulären und in dieser Dimension einzigartigen Fall nicht möglich gewesen.
Geld, Gold, Erbstücke aus mehr als 3000 Schließfächern – alles weg. Der Gesamtschaden wurde zuletzt auf bis zu einer halben Milliarde Euro geschätzt. Und von der Beute und den Tätern fehlt auch nach knapp sechs Monaten jede Spur. Daniel Kuhlmann vertritt nach eigenen Angaben 650 Opfer des dreisten Einbruchdiebstahls in die Sparkasse. Der Anwalt will mit detaillierten Listen die Schließfach-Inhalte nachweisen. Allein bei seinem Mandanten kommt er so auf eine Schadenshöhe von 51,5 Millionen Euro.
Tresorraum nicht ausreichend gesichert?
Kuhlmann wirft der Sparkasse schwere Versäumnisse bei der Sicherung des Tresorraums vor. Dabei beruft er sich auf das Gutachten eines Sachverständigen. „Die Sparkasse hat überhaupt kein Alarmsystem im Tresorraum, sondern nur im allgemeinen Bankgebäude“, sagt er zu BILD. Zudem hätte die Bank laut „branchenüblicher Standards“ unter anderem auch die Wände und Decken des Gebäudes in Gelsenkirchen-Buer (Nordrhein-Westfalen) überwachen müssen. Die Sparkasse wies bislang alle Vorwürfe zurück.
Der Anwalt kämpft jetzt für Joachim Alfred Wagner (63) und einen weiteren Kunden bei dem Prozess vor dem Essener Landgericht um Entschädigung. Der 63-Jährige hat seine Altersvorsorge und nicht ersetzbare Erbstücke verloren.
Jedes Opfer muss selbst klagen
Warum die Geschädigten keine Sammelklage einreichen konnten, erklärt Hans Reinhardt (66). Seine Kanzlei im benachbarten Marl vertritt auch über 200 Opfer des Coups. „Jeder Geschädigte muss selber klagen, das Rechtsmittel einer Sammelklage in der Form gibt es in Deutschland nicht. Außerdem ist hier jeder Fall anders gelagert. Jedes Opfer hatte etwas anderes im Schließfach, jeder Geschädigte hat andere Beweismittel“, so der Rechtsanwalt zu BILD. Manche hätten Zeugen, um nachzuweisen, was bei ihnen im Schließfach lag. Andere hätten Fotos, Inventarlisten oder Belege über Kontobewegungen.
Reinhardt weiter: „Außerdem hat jeder zu einem anderen Zeitpunkt einen Vertrag mit der Sparkasse abgeschlossen und deshalb auch ein individuelles Geschäftsverhältnis, worauf sich die Klage um Entschädigung dann stützt.“ Sammelklagen gebe es nur im Verbraucherschutzrecht. Da könnten sich Menschen anschließen, wenn etwa eine Verbraucherschutzorganisation gegen ein großes Unternehmen klagt. Als Beispiel führt er den Dieselbetrug an.
Für die ersten zwei Zivilprozesse ist jetzt jeweils zunächst ein erster Termin für die Güteverhandlung und einen möglichen Vergleich angesetzt worden. Die genaue Gesamtzahl der Prozesstage steht noch nicht fest, da die Verfahren wegen der Komplexität voraussichtlich Monate oder sogar Jahre dauern könnten.