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Christina Block muss 63.000 Euro Kindesunterhalt nachzahlen

Christina Block muss 63.000 Euro Kindesunterhalt nachzahlen
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Sønderborg (Dänemark) – Teures Urteil für Christina Block! Die Hamburger Steakhaus-Erbin muss für drei ihrer Kinder rückwirkend umgerechnet 63.000 Euro Unterhalt zahlen. Das entschied am Mittwochmittag das Familiengericht im dänischen Sønderborg nach fünf Jahren Verfahren. Das Geld muss laut Urteil innerhalb von 14 Tagen gezahlt werden.

Für Tochter Johanna Hensel muss Block für die Zeit vom 3. Oktober 2021 bis zu deren 18. Geburtstag im Februar 2024 etwa 20.700 Euro zahlen. Für Klara (15) und Theodor Hensel (12) werden jeweils rund 21.400 Euro für den Zeitraum vom 27. April 2023 bis 31. August 2025 fällig. Grundlage sind die vom Gericht festgesetzten Zeiträume und die jeweiligen offiziellen dänischen Unterhaltssätze.

Gericht setzt Blocks Einkommen auf 308.000 Euro an

Brisant ist auch, wie das Gericht die finanziellen Verhältnisse von Christina Block bewertet. Die Richterin geht für die Berechnung des Kindesunterhalts von einem Jahreseinkommen von mindestens rund 308.000 Euro aus. Das entspricht mehr als 25.000 Euro im Monat. Berücksichtigt wurden unter anderem Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit, Dividenden und regelmäßige Zahlungen aus dem Familienunternehmen. Allein aus der Familienholding erhielt Christina Block laut Urteil regelmäßig 7000 Euro im Monat. Block bezeichnete diese Zahlungen als Darlehen.

Fehlende Finanzunterlagen fallen Block auf die Füße

Weil Christina Block dem Gericht wichtige Konto-, Steuer- und Darlehensunterlagen nicht vollständig vorlegte, schätzte die Richterin ihre finanzielle Leistungsfähigkeit selbst und wertete die fehlenden Belege zu Blocks Nachteil.

Auch mit einem weiteren Argument hatte Block keinen Erfolg: Für die Kinder angespartes und inzwischen ausgezahltes Geld darf nicht mit dem rückständigen Kindesunterhalt verrechnet werden. Die Ersparnisse ersetzen nach Auffassung des Gerichts nicht ihre Unterhaltspflicht.

Blocks Sprecher Béla Anda weist allerdings darauf hin, dass sich Christina Block nach ihrer Darstellung nie grundsätzlich gegen Unterhaltszahlungen gewehrt habe. Sie habe vielmehr die Höhe der Forderungen und den Zeitpunkt bestritten, ab dem Unterhalt verlangt wurde.

Nach Ansicht ihrer Seite sei das Gericht Block dabei in wesentlichen Punkten gefolgt: Es habe nicht die von Stefan Hensel geforderte Summe zugesprochen und für Klara und Theodor den Unterhalt erst ab dem 27. April 2023 angesetzt. „Christina Block ging es in dem Verfahren immer darum, eine angemessene Unterhaltsregelung auf einer zutreffenden tatsächlichen Grundlage zu erreichen – nicht darum, sich ihrer Verantwortung zu entziehen“, so Anda.

So geht's in Hamburger Unterhaltsprozessen weiter

Parallel zu dem Verfahren in Dänemark wird auch in Hamburg um Unterhaltsansprüche gestritten. Das Amtsgericht Hamburg hatte Anfang Oktober das Verfahren um die Unterhaltsansprüche der minderjährigen Kinder Theodor Hensel und Klara Hensel zunächst ausgesetzt. Dort soll demnächst weiter prozessiert werden.

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