Brüssel – Brüssel zieht die Zügel an – und setzt Meta unter Druck! Im Streit um KI-Chatbots auf Whatsapp hat die EU-Kommission den Konzern von Mark Zuckerberg (42) verpflichtet, Konkurrenz-Anbietern die gleichen Chancen einzuräumen wie dem hauseigenen Chatbot. Meta müsse seine Gebühr für andere KI-Anbieter wieder abschaffen, teilte die Kommission am Dienstag mit. Der Whatsapp-Mutterkonzern hat nur fünf Werktage Zeit für die Änderungen – ansonsten droht ein Bußgeld.
Für die meisten Nutzer ist Whatsapp ein Messenger für private Chats mit Freunden oder der Familie. Doch längst läuft über den Dienst viel mehr: Unternehmen bieten dort ihren Kundendienst an, Verbraucher geben Bestellungen in Onlineshops auf. Am anderen Ende antwortet oft kein Mensch, sondern ein KI-Chatbot.
Meta hat daraus ein Geschäftsmodell gemacht und kassiert Gebühren von den Unternehmen. Nach Konzernangaben hat sich aber noch ein weiteres Phänomen entwickelt: reine KI-Anbieter lassen ihre allgemeinen Chatbots – nach dem Vorbild von ChatGPT oder Google Gemini – über den Whatsapp-Dienst laufen und nutzen so die Reichweite und die Server von Meta.
Meta sperrte KI-Anbieter vergangenes Jahr
Eine solche Nutzung ist jedoch nicht im Sinne der Whatsapp-Mutter. Meta hat einen eigenen KI-Chatbot in die App eingebaut. Im vergangenen Jahr sperrte der Konzern deshalb die Funktion für alle Firmen, deren Hauptgeschäft Künstliche Intelligenz ist. Zwar hob Meta die Sperre später aufgrund des Drucks aus Brüssel wieder auf, stattdessen führte der Konzern aber eine zusätzliche Gebühr ein.
Nach Einschätzung der Kommission kommt diese Gebühr jedoch einer Sperre gleich. Deshalb ordnete sie jetzt an, dass die Gebühr wieder abgeschafft werden muss. Hält sich Meta nicht daran, kann die Kommission ein Bußgeld von bis zu zehn Prozent des weltweiten Jahresumsatzes verhängen.
Nachteile für europäische KI-Entwickler?
Brüssel befürchtet, dass Metas Vorgehen vor allem europäischen KI-Entwicklern schaden könnte. Die Sorge: Sie geraten ins Hintertreffen und könnten langfristig vom Markt verschwinden. „In sich rasch wandelnden Märkten kann der Wettbewerb verloren gehen, lange bevor eine endgültige Entscheidung getroffen wird“, argumentierte EU-Wettbewerbskommissarin Teresa Ribera.
Die Anordnung der Kommission ist vorläufig und gilt, bis die Ermittlungen offiziell abgeschlossen sind. Eine gesetzliche Frist dafür gibt es nicht. Stellt die Kommission am Ende des Verfahrens einen Verstoß gegen EU-Wettbewerbsrecht fest, droht Meta ein weiteres Bußgeld.