Badhoevedorp (Niederlande) – Einer der meistbeachteten Prozesse der Niederlande endete am Dienstag überraschend mit einem Freispruch. Der irakische Asylbewerber Jamal T. (33) aus Cölbe (Hessen) hatte vor sechs Jahren beim Autofahren in den Niederlanden aufs Handy geschaut und in dem Moment ein Mädchen (14) totgefahren. Anschließend fuhr er weiter. Er sollte zunächst eine Geldstrafe zahlen. Erst nach langem Drängen der Familie des Opfers erhob die Staatsanwaltschaft im März 2026 Anklage.
Der Fall hatte weltweit für Aufsehen gesorgt, nachdem ihn Tech-Milliardär Elon Musk (55) im Juni auf X thematisiert hatte. Das Gericht sprach Jamal T. jetzt allerdings von den Vorwürfen der Fahrerflucht und der fahrlässigen Tötung frei. Die Richter waren überzeugt: Der Autofahrer hatte nicht bemerkt, dass er einen Menschen angefahren hatte.
Der Asylbewerber aus Hessen war im Juli 2020 nachts im Mazda 3 und mit drei weiteren Irakern zu einer Ferienwohnung in den Niederlanden unterwegs. Der Beifahrer hatte auf seinem Handy die Navigation zu der Unterkunft laufen. Während er auf der Deichstraße von Monnickendam nach Marken fuhr, schaute Jamal T. auf das Handy seines Freundes. Plötzlich fuhr der Mazda über etwas. Jamal T. sagte aus, er dachte, es sei ein Stein, ein Tier oder eine Bodenwelle gewesen.
Polizei fand Leiche
Was er nach Überzeugung der Richter tatsächlich nicht mitbekommen haben soll: T. hatte ein Mädchen überfahren. Die 14-jährige Tamar war nach einem Streit mit ihrer Mutter nachts wütend von zu Hause abgehauen und auf der Straße unterwegs gewesen. Ihre Leiche wurde später von der Polizei am Straßenrand entdeckt, daneben Schleif- und Bremsspuren festgestellt.
Jamal T. und seine Freunde stoppten auf dem nächsten Parkplatz, entdeckten einen oberflächlichen Fahrzeugschaden. Dass das Quartett im Anschluss zurück nach Deutschland und nicht in die Ferienwohnung fuhr, wertete die Staatsanwaltschaft als Indiz für eine mögliche Fahrerflucht. Jamal T. versicherte jedoch offenbar glaubhaft, man habe die Reise abgebrochen, weil es „zu kalt war“.
Trijntje Boes, die Mutter des verstorbenen Mädchens, verließ nach dem Urteilsspruch verzweifelt den Verhandlungssaal. Dem Portal „De Telegraaf“ sagte sie: „Wir sind frustriert, dass dies unser verfassungsmäßiger Staat ist.“ Den Tod ihrer Tochter, den Kampf um den Prozess und dessen Ausgang bezeichnete sie als „Weg des Leidens, der Ungerechtigkeit und Unfairness“.
Urteil ist noch nicht rechtskräftig
Die Staatsanwaltschaft hatte eine achtwöchige Haftstrafe gefordert. Er hätte nicht aufs Navigationssystem schauen dürfen und hätte auch sofort anhalten müssen. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert, dem Mädchen Suizidabsicht unterstellt. Das Gericht hielt es ebenfalls für wahrscheinlich, dass Tamer bereits vor dem Unfall auf der dunklen Straße gelegen hatte, berichtet „De Telegraaf“ weiter. Der Angeklagte habe zudem nicht ungewöhnlich lang auf die Handynavigation geschaut. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Binnen zwei Wochen kann Berufung eingelegt werden.