Die Getränkewirtschaft greift die Bundesregierung nach der Einigung zur Zuckersteuer scharf an. „Die Politik hat eine klassische Lose-Lose-Situation herbeigeführt“, kritisiert Christoph Minhoff, der Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE). „Es gibt nur Verlierer.“
Da sei zum einen der Verbraucher. „Er wird ein anderes Sortiment bekommen und er wird vor allem für das, was ihm bisher vertraut ist, deutlich mehr bezahlen müssen“, warnt Minhoff. Die Rede ist von bis zu 30 Prozent mehr pro Kiste. Zweiter Verlierer sei die Wirtschaft. Denn die Unternehmen würden mit einem bürokratischen Monster konfrontiert.
Und dritter Verlierer ist aus Sicht von Minhoff die Politik selbst. „Es gab ursprünglich einen Koalitionsvertrag, in dem ausdrücklich solche Lenkungssteuern abgelehnt wurden. Zudem gab es einen CDU-Parteitagsbeschluss, der eine Zuckersteuer ablehnt“, führt der Branchenvertreter aus und spricht sogar von Betrug am Wähler. „Weil man das Gegenteil dessen macht, was man versprochen hat.“ Und das sei in einer Zeit, in der die Frage, ob die politische Mitte noch genügend Vertrauen in der Bevölkerung hat, gestellt werde, eine dramatische Erkenntnis. „Vertrauen gewinnt man nicht, indem man eigene Versprechen am Ende nicht einhält.“
Besteuerung in zwei Stufen
Die Koalition aus CDU/CSU und SPD hatte sich zuvor nach langem Hin und Her auf eine Formulierungshilfe für die Regierungsfraktionen im Bundestag „zur Einführung einer Zuckergetränkesteuer“ verständigt. Laut dem bereits abgeschwächten Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums sollen gezuckerte Getränke wie Limonaden, Eistees, Energydrinks und Fruchtnektare, aber auch Konzentrate und Sirupe ab Juli 2027 in zwei Stufen besteuert werden. Bei einem Zuckergehalt von mindestens fünf Gramm je 100 Milliliter werden 26 Cent pro Liter fällig, ab acht Gramm Zucker je 100 Milliliter dann 32 Cent pro Liter. Eine ursprünglich geplante dritte Stufe von 38 Cent je Liter für besonders zuckerhaltige Getränke wiederum wurde ersatzlos gestrichen.
Um kleine Betriebe zu schützen, soll es allerdings Ausnahmen geben. Verankert ist bereits eine Befreiung für unabhängige Hersteller mit einer jährlichen Produktionsmenge von bis zu 70.000 Litern. Zusätzlich wurde eine Befreiung für Betriebe mit bis zu einer Million Liter Produktionsvolumen vom Finanzministerium in Aussicht gestellt. Diese Grenze müsse allerdings noch von der Europäischen Kommission abgesegnet werden, weil das als staatliche Beihilfe gilt.
Die Verbände nun begrüßen ganz grundsätzlich dieses Zugeständnis der Politik – kritisieren aber die konkrete Ausgestaltung. „Um es ganz deutlich zu sagen: Die 70.000 Liter sind ein Witz“, schimpft zum Beispiel Holger Eichele, der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Brauer-Bundes (DBB). „Das liegt noch unterhalb eines Manufakturbetriebes.“ Das sei also ein Wert jenseits jeder Realität. „Das hilft niemandem und ist aus Sicht der kleinen Betriebe leider nur Hohn.“ In Großbritannien, das von der Politik gerne als Positivbeispiel genannt werde, liege die Freigrenze von Beginn an bei einer Million Liter. „Das könnte die Politik auch hier direkt im Gesetz verankern. Aber das Finanzministerium weiß, dass eine Notifikation bei der EU zwischen sechs und neun Monate dauert.“ Das sei aber nicht gewollt – „aus guten Gründen“, wie Eichele süffisant hinzufügt.
Die Rede ist vom Geld. Für 2027 rechnen die Beamten im Finanzministerium mit Einnahmen für den Bundeshaushalt in Höhe von 690 Millionen Euro, im ersten vollen Kassenjahr 2028 sollen es dann 925 Millionen Euro sein. Ausgangspunkt waren Vorschläge der Finanzkommission Gesundheit zur Stabilisierung der Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung. „Mit dieser ursprünglichen Begründung hat die jetzige Zuckersteuer aber gar nichts mehr zu tun“, schimpft BVE-Chef Minhoff. „Es geht überhaupt nicht mehr um Gesundheit, es geht nur noch um bereits verplante Mittel im Haushalt für 2027.“ Und ob eine Zuckersteuer für die Wirtschaft umsetzbar ist oder nicht, spiele weder beim Finanzministerium noch beim Bundeskabinett eine Rolle.
Über mögliche Schwierigkeiten und Folgen einer kurzfristig eingeführten Zuckersteuer hat die Politik mit den beteiligten Branchen nicht gesprochen, kritisieren die Verbände. Das zeigt auch der sogenannte exekutive Fußabdruck in der Formulierungshilfe. „Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter oder beauftragte Dritte haben keinen wesentlichen Einfluss auf den Inhalt dieses Gesetzes genommen“, heißt es dort.
Das lässt sich positiv interpretieren als Vermeidung von Lobbyismus. Und es gibt durchaus positive Stimmen pro Zuckersteuer. Die Verbraucherorganisation Foodwatch etwa spricht von einem „Meilenstein für die Gesundheit der Menschen“. Und Andreas Gassen, der Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, begrüßt die Einführung, mahnt allerdings auch zu einer zielgerichteten Verwendung. „Die Erhebung einer Zuckersteuer ist und bleibt richtig, sinnvoll und muss konsequent der Finanzierung des Gesundheitswesens zugute kommen.“
„Dieses Vorgehen ist nicht seriös“
Die Getränkeindustrie wiederum moniert fehlende Kommunikation – und damit auch fehlende Aufklärung der Bundestagsabgeordneten, die über den Gesetzentwurf abstimmen müssen, etwa in Bezug auf die finanziellen Auswirkungen einerseits für die Verbraucher und andererseits für die Wirtschaft und damit auch für Arbeitsplätze. „Dieses Vorgehen ist nicht seriös“, schimpft zum Beispiel DBB-Chef Eichele.
Die Auskünfte des Ministeriums zu den Bürokratiekosten zum Beispiel „spotten jeder Beschreibung“, drückt es Eichele aus. Für die Unternehmen würden jährlich nur 2,5 Millionen Euro veranschlagt und für die Zollverwaltung, die dann für die Überwachung der Zuckersteuer zuständig sein wird, nochmal 16 Millionen Euro pro Jahr, plus einmalig 99 Millionen Euro im Zeitraum von 2026 bis 2029.
Tatsächlich rechnet die Wirtschaft mit wesentlich höheren Summen. „Da können erhebliche Millionenbeträge zusammenkommen“, sagt Detlef Groß, der Hauptgeschäftsführer der Wirtschaftsvereinigung Alkoholfreie Getränke (wafg). Er verweist auf Themen wie IT, Personal oder auch den Aufbau physischer Steuerlager, die notwendig werden. Gemeint sind behördlich zugelassene Orte, an denen verbrauchsteuerpflichtige Waren vorübergehend ohne Entrichtung der Verbrauchsteuer hergestellt, be- oder verarbeitet, gelagert, empfangen oder versandt werden dürfen. Verlassen die Produkte dieses Lager, wird dann die Steuer fällig.
Aber auch bei der Deutschen Zoll- und Finanzgewerkschaft (BDZ) steigen die Sorgenfalten. „Eine neue Steuer bedeutet für die Zollverwaltung nicht nur einen zusätzlichen Haken in einem Formular“, sagt der BDZ-Bundesvorsitzende Thomas Liebel. „Es geht um Erlaubnisverfahren, Steueranmeldungen, IT-Anbindung, Zahlungsüberwachung, sowie um nachgelagerte Kontrollen durch Steueraufsicht und Prüfungsdienste. Ohne klare Regeln, funktionierende Technik und eine ausreichende Umsetzungsfrist droht das nächste Bürokratiemonster – zulasten der Beschäftigten und der betroffenen Unternehmen.“ Liebel sieht den zusätzlichen Personalbedarf beim Zoll bei mindestens 300 Stellen. Die Politik spricht bislang von 200.
Kritik aus der Branche kommt auch am parlamentarischen Verfahren an sich. Eingebracht wird eine sogenannte Formulierungshilfe, um den Gesetzgebungsprozess zu beschleunigen. Über die endgültige Ausgestaltung der neuen Steuer entscheidet der Bundestag dann mit dem Begleitgesetz zum Haushalt 2027. Der Etat für das kommende Jahr soll Ende November beschlossen werden. „Das Kabinett hat alles getan, um eine eigene Abstimmung im Parlament zu verhindern“, sagt BVE-Vertreter Minhoff. „Am Ende wird es ein Ja oder Nein zu einem Haushaltsgesetz geben und damit die Abgeordneten zusätzlich unter Druck setzen.“
Auch finde er es bemerkenswert, dass aus dem Umfeld des Parlaments von verschiedenen Seiten zu hören sei, dass die Bundesregierung zu betonen versucht, dass es sich nicht um eine Gewissensentscheidung handelt. „Wenn man den Wähler betrügt, indem man das Gegenteil macht von dem, was man versprochen hat, gleichzeitig den eigenen Koalitionsvertrag sozusagen missachtet, und als CDU auch noch einen eigenen Parteitagsbeschluss für unwirksam erklärt – dann darf man schon fragen, ob das nicht eine Gewissensentscheidung ist, jedes einzelnen Abgeordneten, ob er das mitmacht und wie er das künftig vor Wählern und Wirtschaft vertreten möchte.“
Dieser Artikel wurde für WELT und „Business Insider Deutschland“ erstellt.
Carsten Dierig ist Wirtschaftsredakteur in Düsseldorf. Er berichtet über Handel und Konsumgüter, Maschinenbau und die Stahlindustrie sowie Mittelstandsunternehmen.