Der Feuerzeugwurf vom 14. Dezember 2024 in der Alten Försterei: Nach dem Urteil des DFB-Sportgerichts am grünen Tisch (2:0 für Union-Gegner Bochum) gibt es jetzt das Urteil des Amtsgerichts gegen den Werfer Marc P. (28, Anlagenmechaniker) aus Rudow: Sechs Monate auf Bewährung wegen gefährlicher Körperverletzung.
Rückblick: 14. Spieltag der Bundesliga. Der 1. FC Union empfängt den VfL Bochum. Es steht 1:1, als in der Nachspielzeit etliche Feuerzeuge aus dem Union-Block Richtung Gästetor fliegen. Eines trifft Torwart Patrick Drewes am Kopf. Der geht zu Boden. Das Spiel wird für mehr als 25 Minuten unterbrochen. Weil Bochum nicht mehr wechseln konnte, musste danach ein Feldspieler ins Tor. Bis zum Abpfiff verzichten dann beide Mannschaften auf weitere Torschüsse.
Das Unfallkrankenhaus stellte bei Drewes kurz darauf eine „oberflächliche frontale Schädelverletzung“ fest, bei der lokale Kühlung und bei Bedarf Ibuprofen helfen können.
Sechs Feuerzeuge flogen in den Bochumer Strafraum
Nicht nur das eine, sondern sechs Feuerzeuge flogen damals in den Strafraum, sogar drei Lippenstifte. Grund: Großer Ärger über das von den Fans empfundene Zeitspiel des Schlussmannes. Die Videoaufzeichnungen identifizierten anschließend eindeutig das Feuerzeug des Angeklagten mit der Aufschrift „Den Jürgen würgen“ als Tatwerkzeug.
Das Urteil des Richters: sechs Monate auf Bewährung – die Mindeststrafe für gefährliche Körperverletzung. Plus 2 Jahre Stadionverbot für alle Spiele von Liga 1–3 und Regionalliga. Wichtig: Gegen das bereits verhängte Stadionverbot zu verstoßen, hätte nur ein Hausverbot zur Folge. Verstößt er aber gegen das Gerichtsverbot, wird die Bewährung widerrufen – ab ins Gefängnis! Auch seine Vereinsmitgliedschaft ist Geschichte.