Berlin – Die Anschaffung von Corona-Schutzmasken holt die jetzige Bundesregierung und den Steuerzahler wieder ein. Nun droht eine Rechnung von fast einer halben Milliarde Euro, weil ein Hersteller auf Absprachen aus dem März 2020 pocht. Die Firma klagt vor dem Landgericht Bonn.
Während die Corona-Pandemie tobte, versuchte das Gesundheitsministerium verzweifelt, Schutzausrüstung zu beschaffen – auch der damalige Minister Jens Spahn (46, CDU) persönlich. Vor Gericht wird jetzt geklärt: Sind die Mails zwischen Spahn und dem Chef der Hamburger Textilfirma Pure Fashion Agency eine verbindliche Bestellung? Die Firma fordert 287 Millionen Euro plus Zinsen, was sich inzwischen auf 464 Millionen Euro summiert. Das Ministerium wertet die Kommunikation hingegen nicht als Kaufvertrag.
Das steht in den Mails von Spahn
Spahn, heute Chef der Unionsfraktion im Bundestag, bat den Textilhändler Matthias Timm am 8. März 2020 erst telefonisch um Hilfe, danach wurde das Geschäft in Mails vorangetrieben. Er wolle das „heute rechtlich verbindlich (…) einlocken, damit die Masken bei uns in D (Deutschland) landen“, schrieb Spahn am 9. März. Und später: „Jetzt will ich erst mal rechtlich verbindlich das Zeug ;-)“. Transportfragen regle man danach. „So, bin jetzt vorerst raus hier, praktischen Rest mit meinen Leuten klären“, zitiert die Deutsche Presse-Agentur aus den Mails.
Später bekam Pure Fashion doch nicht den Zuschlag. Das Ministerium argumentierte, dass die Firma nicht seriös sei und wohl „mangelnde Bonität“ habe. Was aber das Ministerium nicht davon abhielt, zu einem späteren Zeitpunkt andere Schutzausrüstung bei Pure Fashion zu kaufen.
Jeden Tag 80.000 Euro Vollzugszinsen
Kläger-Anwalt Dennis Geissler sagt, er habe schon vor einem Jahr ein Vergleichsangebot über 175 Millionen Euro gemacht, aber nie eine Antwort des Ministeriums bekommen. „Seither tickt die Uhr immer weiter, jeden Tag kommen rund 80.000 Euro an Vollzugszinsen hinzu.“ Ein Fraktionssprecher sagte der dpa, Spahn weise „spekulative Unterstellungen“ zurück. Den üppigen Rest muss jetzt das Landgericht Bonn klären.