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Soldat bei Übung ins Gesicht geschossen: Keine Ermittlungen gegen Polizei

Soldat bei Übung ins Gesicht geschossen: Keine Ermittlungen gegen Polizei
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Erding (Bayern) – Einem Bundeswehrsoldaten wird bei einer Übung von deutschen Polizisten mit scharfer Munition ins Gesicht geschossen. Er kann gerettet werden, muss mit einer dauerhaften Entstellung leben. Doch die Staatsanwaltschaft Landshut lehnt es nach BILD-Informationen ab, ein förmliches Ermittlungsverfahren gegen die beteiligten Polizeibeamten einzuleiten.

Am 22. Oktober 2025 trafen in Erding (Bayern) Polizeibeamte auf Bundeswehr und US‑Armee. Etwa 500 Soldaten und Soldatinnen sollten sich bei der Operation „Marshal Power 2025“ auf den Verteidigungsfall vorbereiten. Die Polizisten wussten nichts von der laufenden Militärübung und gingen von einer Bedrohungslage aus. Drei Beamte eröffneten mit scharfer Munition das Feuer, nachdem auf sie irrtümlich mit Platzpatronen geschossen wurde. Eine Kugel traf Hauptfeldwebel Sven H. .

Keine Anhaltspunkte für ein Verfahren?

Rechtsanwalt Dr. Alexander Stevens: „Mein Mandant wird jeden Morgen beim Blick in den Spiegel dran erinnert, dass ihm beim Einsatz für sein Land ein Polizist ins Gesicht geschossen hat. Und die Staatsanwaltschaft erklärt uns allen Ernstes, es gebe nicht einmal genügend Anhaltspunkte, um ein Ermittlungsverfahren einzuleiten.“

Dabei soll bis heute nicht feststehen, welcher der drei Polizisten den verletzenden Schuss abgab. „Aber die Justiz weiß offenbar schon, dass niemand etwas falsch gemacht hat. Das ist eine bemerkenswerte Form der Wahrheitsfindung“, so Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Holm Putzke, ebenfalls Anwalt des Soldaten.

Polizei war über Übung informiert

Brisant: Die Polizei war im Vorfeld über die Großübung in Bayern informiert worden. Noch vor dem Schusswechsel wurde über Polizeifunk wohl sogar gemeldet, dass sich eine der bewaffneten Personen als Soldat der Bundeswehr zu erkennen gegeben hatte. Doch offenbar erreichte diese Information nicht alle Einsatzkräfte. „Es gab Informationen, Warnungen und Hinweise. Wenn diese nicht bei den richtigen Personen ankommen, muss untersucht werden, wer dafür verantwortlich ist. Stattdessen erklärt die Staatsanwaltschaft praktisch sämtliche Beteiligten für entlastet“, so die Anwälte.

Die Juristen kritisieren außerdem, die Entscheidung erwecke den Eindruck, der vergleichsweise glimpfliche Ausgang habe die Bewertung beeinflusst. Auch sind sie überzeugt, dass anders verfahren würde, wäre das Opfer ein US-Soldat gewesen. „Soll das wirklich darüber entscheiden, wie gründlich unser Rechtsstaat ermittelt?“, fragen die Anwälte.

Es geht nicht um Vorverurteilung

Es gelte die Unschuldsvermutung. Doch auch bei Polizisten müsse ein möglicher Anfangsverdacht geprüft werden. „Wer eine Dienstwaffe trägt, trägt besondere Verantwortung. Und wer damit auf Menschen schießt, muss sich einer besonders sorgfältigen Überprüfung stellen.“

Laut Stevens und Putzke verlange die Staatsanwaltschaft bereits Antworten, die eigentlich erst durch Ermittlungen gewonnen werden könnten. „Wir werden gegen die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Landshut Beschwerde einlegen. Zu prüfen ist insbesondere ein möglicher versuchter Totschlag sowie eine fahrlässige Körperverletzung“, so die Anwälte.

So argumentiert die Staatsanwaltschaft

Die Staatsanwaltschaft begründet ihre Entscheidung mit der unübersichtlichen Situation vor Ort. Ein Bundeswehrsoldat habe die Polizisten für einen Teil der Übung gehalten und mit Platzpatronen auf sie geschossen. Die Beamten hätten nicht gewusst, dass es sich um Platzpatronen handelte, und seien deshalb von einem realen Angriff ausgegangen. Sie hätten geglaubt, sich in einer Notwehrlage zu befinden. Dieser Irrtum sei in der konkreten Situation unvermeidbar gewesen, weshalb ihnen kein strafbares Verhalten vorzuwerfen sei.

Zur Aufklärung seien unter anderem 48 Zeugen vernommen, der Informationsfluss zwischen Bundeswehr und Polizei ausgewertet sowie waffentechnische und rechtsmedizinische Untersuchungen vorgenommen worden.

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