Pilsen (Tschechien) – Der verurteilte Rechtsextremist Marla Svenja Liebich (55) wehrt sich weiter gegen seine Auslieferung von Tschechien nach Deutschland. Gegen die angeordnete Auslieferung hat Liebich jetzt Beschwerde eingelegt.
Über die Beschwerde muss nun das Oberlandesgericht in Prag entscheiden. Das bestätigte ein Gerichtssprecher in Pilsen am Montag. Erst vor wenigen Tagen hatte das Landgericht die Auslieferung des Neonazis nach Deutschland angeordnet. Die Entscheidung war allerdings noch nicht rechtskräftig. Bereits damals galt es als wahrscheinlich, dass Liebich Rechtsmittel einlegen würde. Liebich gab an, Angst zu haben, in einem deutschen Männergefängnis ums Leben zu kommen.
Liebich beschäftigt zahlreiche Gerichte
Die 55-Jährige war 2023 als Sven Liebich wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Haftstrafe von eineinhalb Jahren verurteilt worden. Schon damals führte Rechtsextremist Liebich die Gerichte an der Nase herum. Vor dem geplanten Haftantritt änderte er das Geschlecht von männlich auf weiblich.
Schnelle Auslieferung bei Klageabweisung
Am 29. August 2025 sollte die Strafe im Frauengefängnis Chemnitz angetreten werden. Stattdessen setzte sich Liebich ins Ausland ab. Erst im April 2026 wurde der Rechtsextremist in Tschechien und in Männerkleidung festgenommen und sitzt seitdem dort in Haft.
Bis zur Entscheidung des Prager Oberlandesgerichts bleibt Liebich weiterhin im Gefängnis in Tschechien. Wird die Beschwerde abgewiesen, könnte die Auslieferung schnell vollzogen werden. Nach Angaben des Gerichtssprechers würden dann vermutlich nur wenige Tage bis zur Übergabe an die deutschen Behörden vergehen. In Deutschland soll Liebich in der Justizvollzugsanstalt Chemnitz untergebracht werden.