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Nach hunderten Beleidigungsanzeigen: Pöbel-Paragraph für Spitzenpolitiker soll wegfallen

Nach hunderten Beleidigungsanzeigen: Pöbel-Paragraph für Spitzenpolitiker soll wegfallen
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Hamburg – Ex-Minister Robert Habeck (56, Grüne) hat besonders viele Anzeigen erstattet. Bundeskanzler Friedrich Merz (70, CDU) hatte mit Lackaffen-Beleidung zu tun. Jetzt verlieren Spitzenpolitiker ihre Sonderrechte bei Beleidigungen. Der „Pöbel-Paragraph“ soll entschärft werden.

Im Jahr 2021 hatte der Bundestag den neuen Paragraphen 188 ins Strafgesetzbuch aufgenommen. Beleidigungen gegen einen Politiker sollten mit bis zu drei Jahren Gefängnis geahndet werden, falls „die Tat geeignet ist, sein öffentliches Wirken erheblich zu erschweren“. Der Beleidigungsparagraph 185, der für normale Bürger gilt, setzt nur eine Höchststrafe von zwei Jahren fest.

Das war eigentlich gut gedacht. Die damalige Bundesregierung unter Kanzlerin Angela Merkel (71, CDU) reagierte auf den Mord an dem hessischen Regierungspräsidenten Walter Lübcke (+65). Gegen ihn war vorher in sozialen Medien massiv gehetzt worden.

Die Folge des Pöbel-Paragraphen war allerdings gar nicht wie gewünscht: Unzählige Verfahren wegen Beleidigungen von Spitzenpolitikern landeten bei den Staatsanwaltschaften. Ein Fall aus dem Jahr 2024, die „Schwachkopf-Affäre“ erregte besonderes Aufsehen: Nach einer Beleidigung gegen den damaligen Wirtschaftsminister Robert Habeck (56, Grüne) durchsuchte die bayerische Polizei das Haus des Urhebers. Habeck galt auch als Anzeigen-Spitzenreiter unter den Bundesministern. Von 2021 bis 2024 wurden 805 Anzeigen durch ihn registriert.

Jetzt reagieren die Justizminister. Auf Antrag der Bundesländer Baden-Württemberg und Sachsen soll der Pöbel-Paragraph reformiert werden. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (55, CSU) erklärte das Ergebnis bei der Justizministerkonferenz: „Die Erfahrungen aus der Strafverfolgungspraxis zeigen, dass die Erweiterung des § 188 auf Fälle der Beleidigung teilweise zu Unsicherheiten über die Reichweite der Regelung geführt hat.“ Mit anderen Worten: eine ungehemmte Flut von Anzeigen.

Die Lösung der Justizminister. Die verschärfte Strafvorschrift „soll künftig auf Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker beschränkt werden“, erklärt Eisenreich. Sie gilt dann für Gemeinderäte, Bürgermeister und Landräte, für Minister und Regierungschefs aber nicht mehr.

Widerstand gegen die Reform gab's allerdings von der SPD. „Die A-Länder haben dem Vorschlag nicht zugestimmt“, erklärte Niedersachsens Justizministerin Kathrin Wahlmann (48, SPD). Eine Gesetzesänderung muss jetzt vom Bundesjustizministerium vorbereiten werden.

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