Eine unserer mächtigsten Politikerinnen pfeift offenbar auf die deutsche Straßenverkehrsordnung (StVO). In der ARD-Talksendung von Caren Miosga (57) erzählte die Bundesarbeitsministerin frei von der Leber, dass sie sich bei einem Stau gerne mit ihrem Motorrad durch die Autoschlange schummle. „Ja, das muss man“, erklärte SPD-Chefin Bärbel Bas (58). Miosga fragte verdutzt nach: „Wie, das muss man? Das darf man doch nicht.“
Bas verteidigte ihre Aussage: „Natürlich! Wenn die Maschine heiß wird … Ich muss Fahrtwind haben, insofern muss ich dann schon mal.“ Ihre wohl humorvoll gemeinte Forderung demnach: „Jeder Autofahrer: Bitte Platz machen, wenn Motorradfahrer kommen. Die müssen da durch.“
Bas: Motorrad kann bei Stau anfangen zu „brennen“
Als Miosga nochmals anmerkt, dass das ihrer Erinnerung nach nicht erlaubt sei, erwidert Bas: „Doch!“ Kurz danach muss die SPD-Chefin dann doch zugeben: „Ich weiß es nicht, ehrlicherweise.“ Das Studio-Publikum reagiert amüsiert, auch Moderatorin Miosga ist bester Laune. Und Bas setzt noch einen drauf: „Das liegt wirklich daran, weil die Maschine im Stau heiß wird, und nicht alle haben eine Luftkühlung – und bevor eine Maschine anfängt zu brennen, sollte man gucken, dass man tatsächlich weiterkommen kann. Man sollte sich dann Wege suchen.“ Danach kann sie sich selbst das Lachen nicht verkneifen.
Dabei liegt Bas falsch, riskiert nicht nur Bußgeld, sondern auch Konsequenzen aus Flensburg. Die StVO (§ 5 Abs. 1) besagt eindeutig: „Es ist links zu überholen.“ Mogelt sich ein Motorrad dazwischen, handelt es sich um einen Verstoß. Denn: Beim Vorbeifahren an stehenden oder langsam fahrenden Autos in der Mitte (sogenanntes „Lane Splitting“ oder „Filtering“) werden Fahrzeuge auf der linken Spur unzulässigerweise von rechts überholt. Zudem schreibt der Paragraf vor, dass ein ausreichender Seitenabstand eingehalten werden muss. Im Stau ist dies jedoch unmöglich. Auch die Nutzung der Rettungsgasse (§ 11 Abs. 2) oder des Standstreifens (§ 2 Abs. 1) ist laut StVO verboten.
Entgegen Bas’ Annahme drohen bei einfachem Rechtsüberholen laut Bußgeldkatalog 100 Euro Strafe und ein Punkt in Flensburg. Nutzt Bas den Standstreifen, werden 75 Euro fällig, dazu gibt’s ebenso einen Punkt. Bei Nutzung der Rettungsgasse wäre sogar der Lappen futsch! Mindestens 240 Euro Bußgeld, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot sind vorgesehen.
Keine Ausnahmen bei starker Hitze
Rechtsanwalt Tom Louven vom Onlineportal Geblitzt.de sagt zum von Bas genannten Hitzeproblem bei Motorrädern: „Auch wenn der Hitzekollaps droht, dürfen Motorräder nicht auf die Rettungsgasse ausweichen. Mitunter folgen dem Beispiel andere Verkehrsteilnehmer. Letztlich droht ein Stau an der Unfallstelle. Rettungskräfte gelangen dann nicht rechtzeitig an die Unfallopfer.“