Berlin – Innenminister Alexander Dobrindt (56, CSU) verschärft die Deutsch-Tests für Zuwanderer! Damit will er den zunehmenden Betrug bei den Prüfungen verhindern. Es sei in letzter Zeit „vermehrt zu Betrugsversuchen“ bei den Deutsch-Tests gekommen, heißt es in einer neuen Verordnung des Innenministeriums (liegt BILD vor). Teilnehmer der Integrationskurse hätten die schriftlichen Test-Aufgaben und ‑Lösungen „über das Internet illegal erworben“ und im Prüfungsteil „Hören und Lesen“ eingetragen.
In diesem Prüfungsteil müssen 45 Aufgaben durch Markieren der Antworten gelöst werden. In einem weiteren geht es um das Schreiben. Teilnehmer müssen in der Regel eine Kurzmitteilung verfassen. Laut Verordnung trete es „häufig auf, dass dieser Teil vollständig leer gelassen wird“. Die Prüfung gelte aber wegen des guten Abschneidens im ersten Teil trotzdem als bestanden, sofern die Teilnehmer auch beim Sprechen das geforderte B1-Niveau erreichen.
Diesen Test-Trick will Dobrindt nun durchkreuzen. In Zukunft soll ein Test nicht mehr als bestanden gelten, „wenn ein Prüfungsteil unzureichend bearbeitet wird“. „Ziel dieser Maßnahme ist die Steigerung der Testsicherheit aufgrund des beschriebenen Betrugsmusters.“ Die Änderung sei notwendig, weil schriftliche Deutschkenntnisse „eine wesentliche Voraussetzung für eine nachhaltige und eigenverantwortliche Integration“ seien, begründet das Ministerium die härtere Gangart. Die neue Verordnung soll schon am 1. November in Kraft treten.
Fast jeder Zweite verfehlt das B1-Ziel
Im vergangenen Jahr hatten 318.550 Zuwanderer den Deutsch-Test absolviert. Er ist in den meisten Fällen der Abschluss des Integrationskurses. Von ihnen erreichten 175.193 (55 Prozent) das sogenannte B1-Sprachniveau, mit dem sich Ausländer auf Deutsch im Alltag verständigen können. 102.663 (32,2 Prozent) erreichten das niedrigere A2-Niveau und 40.694 (12,8 Prozent) blieben unter dem A2-Niveau.
Was muss man beim Deutsch-Test können?
Geprüft werden Hören, Lesen, Schreiben und Sprechen anhand von Alltagssituationen. Zwei Beispiele aus offiziellen Übungstests:
- Lesen: Lücken im Beschwerdebrief füllen
Ein Hotelgast beschwert sich über seinen Aufenthalt. In seinem Brief fehlen Wörter, die Teilnehmer müssen jeweils aus drei Antworten die passende auswählen. Eine Aufgabe lautet:
„Wir haben Ihr Hotel ausgesucht, [...] die Beschreibung auf Ihrer Website sehr gut klingt.“
Was gehört in die Lücke? a) dass, b) denn oder c) weil? Richtig ist c) weil.
- Schreiben: Den Vermieter zum Handeln auffordern
Für den Prüfungsteil „Schreiben“ haben die Teilnehmer 30 Minuten. Sie bearbeiten eine von zwei Aufgaben zur Auswahl. Die Aufgabe: „In Ihrer Wohnung schließen die Fenster nicht richtig“, heißt es in der Aufgabe. Die Wohnung ist kalt, ein Anruf beim Vermieter hat nichts gebracht. Nun sollen die Teilnehmer ihm schreiben.
Dabei müssen sie erklären, warum sie sich melden, welche Probleme die Kälte verursacht, was sie verlangen und was sie bei weiterer Untätigkeit unternehmen wollen. Die Arbeitsanweisung erinnert: „Vergessen Sie nicht die Anrede und den Gruß.“