Genf – In vielen Ländern weltweit drohen Bürgern sehr harte Strafen, wenn sie es wagen, ihre Regierung zu kritisieren. Doch eine UN-Expertin für Meinungsfreiheit knöpft sich ausgerechnet Deutschland vor und behauptet: Hier sei dieses Menschenrecht bedroht! Ihre Begründung: Deutschland unterdrücke völkerrechtswidrig Palästina- und Klimaaktivisten.
Insbesondere beklagt die Sonderberichterstatterin des UN-Menschenrechtsrats, Irene Khan aus Bangladesch, dass Deutschland im November 2023 den Palästina-Demo-Slogan „from the river to the sea“ verboten hat.
Dabei fordert der Slogan nicht etwa eine Verbesserung der Lebensbedingungen für Palästinenser, sondern die komplette Auslöschung Israels vom „Fluss“ (dem Jordan an der Ostgrenze des jüdischen Staates) bis zum „Meer“ (dem Mittelmeer im Westen). Auf Englisch geht der Slogan weiter mit „Palestine will be free“ („Palästina wird frei sein“), auf Arabisch mit „Palästina ist arabisch“.
Heißt: Für einen jüdischen Staat ist in der Region kein Platz, er müsse weg. Khan schreibt dagegen: Antizionismus sei kein Judenhass – auch wenn sie anerkennt, dass letzterer seit dem 7. Oktober 2023 auch in Deutschland stark zugenommen hat.
Khan hatte die mangelnde Meinungsfreiheit bereits Anfang des Jahres bei ihrem Deutschlandbesuch kritisiert – jetzt legt sie bei der laufenden Tagung des UN-Menschenrechtsrats (15. Juni bis 10. Juli) ihren Bericht vor. „Die Rechtsunsicherheit im Zusammenhang mit dem Verbot des Slogans ist mit den völkerrechtlichen Anforderungen an Einschränkungen der Meinungsfreiheit unvereinbar“, kritisiert Khan darin. Den Slogan zu verbieten sei „unverhältnismäßig“ und „nicht im Einklang mit den internationalen Menschenrechtsnormen“.
Khan bemängelt auch, dass deutsche Behörden sich oft auf die IHRA-Definition (International Holocaust Remembrance Alliance) des Antisemitismus stützten. Sprich: Sie fordert, dass die Kriterien dafür, was als antisemitisch gilt, aufgeweicht werden sollen.
Immerhin erwähnt Khan, dass bisweilen auch von Palästina-Aktivisten Probleme für die freie Meinungsäußerung ausgehen: „Journalisten sahen sich wegen ihrer Berichterstattung Online-Drohungen und hasserfüllten Angriffen von pro-palästinensischen Unterstützern ausgesetzt“, schreibt sie.
An anderer Stelle begrüßt sie sogar Einschränkungen der Meinungsfreiheit: „Die AfD (…) scheint den klaren Grundsatz des Völkerrechts zu ignorieren, dass die Meinungsfreiheit, obwohl weitreichend, ein begrenztes Recht ist.“
Trotzdem kritisiert der UN-Bericht Strafverfahren gegen Klimaaktivisten der „Letzten Generation“ und den Politiker-Beleidigungsparagrafen (§ 188 Strafgesetzbuch). Dieser sei „ein weiterer Grund zur Sorge im Zusammenhang mit der politischen Meinungsäußerung“.