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JVA hatte ihn bestraft: Gericht: Knacki darf Verlobter Sperma-Briefe schicken

JVA hatte ihn bestraft: Gericht: Knacki darf Verlobter Sperma-Briefe schicken
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Dortmund – „Deine Liebe klebt“, sang Herbert Grönemeyer 1990 und inspirierte damit möglicherweise einen Häftling, der eine mehrjährige Haftstrafe in der Justizvollzugsanstalt Schwerte absitzt. Der schickte seiner Verlobten nämlich Briefe mit seinem Sperma. Dafür bestrafte ihn der Knast – wogegen der Knacki vorging.

Der Mann verschickte nicht nur Post mit Körperflüssigkeiten aus dem Intimbereich – er erhielt auch eben solche von seiner Partnerin. Die Anstaltsleitung sah darin eine Gesundheitsgefährdung für Mitarbeiter, die die Gefangenenpost kontrollieren müssen, und einen „Verstoß gegen die Pflicht zur Gesundheitsvorsorge und das geordnete Miteinander“. Sie zeigte sich deshalb in der Sache wenig ejakulant und bestrafte den Häftling mit einer Woche Freizeitsperre. Das kann z. B. bedeuten, dass er keinen Zugang zu Gemeinschafts- oder Freizeiträumen bekommt oder nicht an Sport- oder Kultur-Angeboten der JVA teilnehmen darf.

Häftling bekommt Recht

Das wollte sich der Häftling nicht gefallen lassen und klagte, wie das juristische Fachjournal „Beck aktuell“ berichtet. Bei Ekelgefühlen möge man sich bei der Kontrolle doch einfach Handschuhe anziehen. Ein Verbot unterdrücke seine sexuellen Fantasien und verletze sein Grundrecht auf freie Persönlichkeitsentfaltung.

Er bekam Recht: Das Landgericht Hagen befand die Strafe des Gefängnisses für rechtswidrig. Für die Disziplinarmaßnahme gebe es „keine Rechtsgrundlage“. Der Briefverkehr kann also fortgesetzt werden.

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