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Verfassungsschutz-Debatte: Soll der Staat Neonazi-Kinder beobachten?

Verfassungsschutz-Debatte: Soll der Staat Neonazi-Kinder beobachten?
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Berlin/Dresden – Wie weit darf der Staat gehen, wenn sich Kinder radikalisieren? Mit dieser Frage beschäftigt sich jetzt die Innenpolitik in Deutschland. Auslöser ist ein Vorstoß aus Sachsen: Innenminister Armin Schuster (63, CDU) will die Altersgrenze für die Speicherung personenbezogener Daten durch den Verfassungsschutz von derzeit 14 auf zwölf Jahre senken.

Hintergrund ist die zunehmende Verjüngung extremistischer Szenen. Vor allem im Rechtsextremismus treten immer häufiger Minderjährige auf. Sie organisieren und radikalisieren sich über soziale Netzwerke.

Dabei ist die Beobachtung von Kindern durch den Verfassungsschutz keineswegs völlig ausgeschlossen. Zwar dürfen Unter-14-Jährige grundsätzlich nicht in Dateien gespeichert werden. In besonders schweren Fällen können Informationen vielfach aber erfasst werden – etwa bei Terrorismus, Spionage oder anderen schwersten Straftaten. Zudem gelten strenge Kontroll- und Löschpflichten.

Verfassungsschutz hat keine Zahlen

Wie groß die Gruppe tatsächlich ist, kann das Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen allerdings nicht sagen. Auf BILD-Anfrage räumte der Verfassungsschutz ein, über keine belastbaren Zahlen zu verfügen. Man beobachte zwar zunehmend Kinder bei rechtsextremistischen Veranstaltungen, eine valide Zählung sei aber nicht möglich.

Auch konkrete extremistische Straftaten oder Aktionen dieser Kinder konnte das Landesamt nicht benennen. Zugleich warnt die Behörde, dass sich die Verjüngung nicht nur im Rechtsextremismus zeige, sondern auch im Linksextremismus und Islamismus.

Datenschützer schlagen Alarm

Aus dem Haus der Bundesdatenschutzbeauftragten Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider (41) heißt es gegenüber BILD, dass Kinder unter besonderem Schutz stehen. Die Beobachtung und Speicherung personenbezogener Daten von Kindern durch Nachrichtendienste sei ein „besonders sensibler Eingriff“, der nur bei entsprechend gewichtigen Gründen gerechtfertigt werden könne, so eine Sprecherin.

Noch deutlicher wird Sachsens Datenschutzbeauftragte Juliane Hundert (49). Eine Beobachtung und Speicherung von Daten von Kindern beim Verfassungsschutz stehe „dem besonderen Schutzbedürfnis Minderjähriger diametral entgegen“.

Bayern und Hessen unterstützen Sachsen

Unterstützung erhält Schuster aus Bayern und Hessen. Bayern erlaubt die Speicherung von Daten Unter-14-Jähriger bereits seit zehn Jahren. Innenminister Joachim Herrmann (69, CSU) nennt die Regelung „vorausschauend und richtig“. Genutzt wird sie allerdings nur selten. Laut Landesamt gab es nur wenige Fälle – im unteren einstelligen Bereich.

Auch Hessen erlaubt in schweren Fällen die Beobachtung und Speicherung von Kindern unter 14 Jahren. Innenminister Roman Poseck (56, CDU) verweist auf Radikalisierung über soziale Netzwerke und eine steigende Gewaltbereitschaft Minderjähriger. „Kinder und Jugendliche sind zunehmend bereit, auch politische Gewalt anzuwenden.“ Auch Baden-Württemberg erlaubt es inzwischen, Mecklenburg-Vorpommern plant es und Berlin streicht ab September jegliche Altersregelung.

Mehrheit der Länder bleibt bei 14 Jahren

Die meisten Bundesländer ziehen allerdings weiterhin bei 14 Jahren die Grenze. Thüringen plant nach eigenen Angaben keine Gesetzesänderung. Auch Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Niedersachsen und das Saarland verbieten die Speicherung von Daten Unter-14-Jähriger. Nordrhein-Westfalen erlaubt sie nur zu Präventionszwecken. In Bremen, Hamburg, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein sind Ausnahmen bei besonderen Gefährdungslagen möglich.

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