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Taschengeld reicht nicht?: So viel Geld gibt's für den Schülerjob

Taschengeld reicht nicht?: So viel Geld gibt's für den Schülerjob
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Berlin – Wenn das Taschengeld nicht mehr reicht, werden Kinder kreativ: Arbeiten neben der Schulzeit! Doch was ist rechtlich erlaubt? Und wie viel dürfen Jugendliche verdienen?

Das Gesetz ist klar: Frühestens ab 13 Jahren dürfen Kinder arbeiten – alles darunter ist aus Jugendschutzgründen verboten. Mit 13 Jahren sind – mit Zustimmung der Eltern – leichte Tätigkeiten erlaubt, sofern sie weder die Gesundheit noch die Schule beeinträchtigen. Die Arbeitszeit ist dabei auf zwei Stunden täglich zwischen 8 und 18 Uhr begrenzt.

Zu den typischen Schülerjobs zählen Nachhilfe, Babysitten, Zeitungen austragen sowie – ab 14 Jahren – weitere einfache Arbeiten wie Gartenarbeit oder Einkaufen gehen für andere.

Erste Ferienjobs ab 15 Jahren möglich

Ab dem 15. Lebensjahr gelten Schüler als Jugendliche. Dann sind Ferienjobs und andere Tätigkeiten bis zu acht Stunden täglich, an maximal fünf Tagen pro Woche und zwischen 6 und 20 Uhr erlaubt. Für Jugendliche gelten zudem gesetzlich vorgeschriebene Pausen- und Ruhezeiten.

Bisher keinen Job gefunden? Abwarten! Mit 16 steigen die Jobchancen: Viele Arbeitgeber setzen dieses Alter voraus. Ein Grund: Sie trauen Jugendlichen dann mehr Verantwortungsbewusstsein zu.

Mehr Chancen ab 16 Jahren

Jobs wie das Auffüllen von Regalen im Einzelhandel, in Bäckereien, Eisdielen oder Schwimmbädern machen die Auswahl ab 16 Jahren deutlich größer – auch die Bezahlung ist oftmals besser. Zusätzlich sind in diesem Alter längere Arbeitszeiten erlaubt – in Restaurants oder Hotels sogar bis 22:00 Uhr.

So viel können sie verdienen

Bis zum 18. Lebensjahr ist das Gehalt Verhandlungssache mit dem Arbeitgeber – sofern keine abgeschlossene Berufsausbildung vorliegt. Bei Volljährigkeit besteht ein Anspruch auf mindestens den gesetzlichen Mindestlohn (2026: 13,90 € pro Stunde).

Unbedingt beachten: Wer mehr verdient, als die gesetzliche Freibetragshöhe erlaubt, muss Steuern zahlen!

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