Berlin – Wir sollen länger arbeiten, um die Rentenkassen zu retten. Weg mit der Rente ab 63 Jahren, schrittweise Anhebung des Eintrittsalters, angepasst an die steigende Lebenserwartung: Das sind die Vorschläge der Rentenkommission an die Bundesregierung. Was allerdings mit den fast 2 Millionen Beamten in Deutschland passieren soll, ist noch unklar.
Fakt ist: Beamte in Verwaltung und Finanzbehörden, Polizisten und Lehrer kosten den Staat jedes Jahr gigantische Milliardenbeträge. Die Tageszeitung „Die Welt“ (gehört wie BILD zu Axel-Springer) hat die Gehaltskosten von Bund, Ländern und Gemeinden zusammengerechnet. Jedes Jahr fallen in den öffentlichen Haushalten demnach 177 Milliarden Euro an. Tendenz: steigend. So musste die Bundesregierung die Bezüge von Beamten erst im März hochsetzen, weil ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts keine andere Möglichkeit ließ.
Die Bundesländer müssen nachziehen. Das Land Schleswig-Holstein rechnet deshalb mit zusätzlichen Kosten von 460 Millionen Euro für die Jahre 2025 und 2026.
Beamte können weiter mit 63 in den Ruhestand
Diese Gehaltssumme umfasst aber noch nicht die Pensionen, die der Staat den gut 1,4 Millionen Beamten im Ruhestand bezahlen muss. Sie belaufen sich nach Berechnungen der „Welt“ auf 67 Milliarden Euro jedes Jahr. Damit gibt Deutschland für alle aktiven und ehemaligen Staatsdiener pro Jahr 244 Milliarden Euro aus. Zum Vergleich: Die Zahlungen der Rentenversicherung für die 19 Millionen Rentner betrugen im Jahr 2025 knapp 421 Milliarden Euro.
Nach den Vorschlägen der Rentenkommission wird deutlicher Reformbedarf auf Bundesregierung und Bundesländer zukommen. Zu Punkt 23 heißt es: „Die Kommission empfiehlt, Reformen, die in der GRV erfolgt sind oder noch vorgenommen werden, wirkungsgleich auf die Beamtenversorgung zu übertragen.“ Bedeutet: ebenfalls allmähliches Anheben des Eintrittsalters in den Ruhestand.
Das Regeleintrittsalter liegt für die meisten Beamten in Deutschland bei 67 Jahren. Auf Antrag ist der Ruhestand in vielen Fällen schon mit 63 Jahren mit Abschlägen oder mit 64 Jahren möglich. Wann das passiert, ist noch lange nicht entschieden. Änderungen müssten in allen Bundesländern per Gesetz beschlossen werden.