Köln – Sie erlebte den Zweiten Weltkrieg, die Vertreibung aus Bessarabien und den Verlust ihres Vaters, der während der Flucht vor der Roten Armee ums Leben kam. In Köln fand Lilly Rostock schließlich ihre dauerhafte Heimat. Doch nun, im stolzen Alter von 101 Jahren, drohte die Seniorin erneut, ihr Zuhause zu verlieren.
Die demenzkranke Frau bekam von ihrem Vermieter eine Kündigung, weil er das Haus, in dem sie seit fast 60 Jahren wohnt, abreißen und neue Wohnungen bauen wollte. Am Mittwoch scheiterte der Eigentümer jedoch mit seiner Klage gegen die 101-Jährige.
Seit fast sechs Jahrzehnten lebt sie in der Wohnung
Vor fast sechs Jahrzehnten war sie zusammen mit ihrem Mann und drei Kindern in die 100-Quadratmeter-Wohnung im Stadtteil Köln-Bickendorf eingezogen. Hier erlebte die Familie alle Höhen und Tiefen ihres Lebens. Bis heute können sich ihre Kinder Brigitte (69) und Karl-Heinz (72) an die schönen Familienfeste erinnern und an die Wiese vor dem Haus, auf der sie spielten. Mit der Zeit zogen die Kinder aus. Im Jahr 2000 starb Lillys Mann. Doch die Seniorin blieb in der Wohnung, konnte sich bis zum 97. Lebensjahr selbst versorgen. Erst nach einem Sturz, mehreren Knochenbrüchen und einem langen Krankenhausaufenthalt, bei dem sie starke Schmerzmittel bekam, verschlechterte sich ihr Gesundheitszustand. Die Ärzte stellten bei der Rentnerin eine Demenz fest.
Umso größer war der Schock, als ihre Kinder in ihrem Briefkasten vor eineinhalb Jahren eine Kündigung des Vermieters entdeckten. Die Immobilienfirma, die vor 15 Jahren das Haus vom Bund aufgekauft hat, teilte mit, dass ihr Mietvertrag gekündigt sei. Man plane, das Haus abzureißen und auf dem Grundstück ein neues Gebäude zu errichten.
„Der Vermieter hat zwar dann eine deutlich kleinere Wohnung meiner Mutter angeboten, aber sie hätte diese Wohnung nur mit einem Wohnungsberechtigungsschein bekommen können“, sagt Brigitte, die Tochter von Lilly Rostock, zu BILD. Ein Wohnungsberechtigungsschein (WBS) bestätigt, dass das Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet und berechtigt damit zur Anmietung einer öffentlich geförderten Wohnung. „Und den hat sie nicht.“ Sie zog inzwischen bei ihrer Mutter ein, um sie zu pflegen. „Ein Umzug hätte für meine Mutter ein Todesurteil bedeutet. Sie lebt jetzt hier in einer vertrauten Umgebung und hat Platz, sich in der Wohnung zu bewegen.“
Der Vermieter reichte eine Räumungsklage ein
Die Seniorin wehrte sich mit einem Anwalt gegen die Kündigung. Deshalb zog der Vermieter mit einer Räumungsklage vor Gericht. Sein Ziel: ein Auszug bis Ende des Jahres.
Doch die Klage scheiterte jetzt vor Gericht. Nach Ansicht der Kölner Richterin habe die Klägerseite nicht ausreichend begründet, wieso das bestehende Gebäude nicht weiter genutzt werden kann. „Wenn meine Mutter Luftsprünge machen könnte, dann hätte sie das jetzt getan“, sagt Brigitte nach der Verkündung unter Tränen. „Man kann sich nicht vorstellen, wie erleichtert wir sind, dass sie weiter in ihrer Wohnung bleiben kann.“
Auf BILD-Anfrage wollte sich die Immobilienverwaltung nicht zu der Klage äußern. Der Anwalt des Hausbesitzers war für Anfragen nicht erreichbar.