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NSU-Terroristin Zschäpe will Haftentlassung

NSU-Terroristin Zschäpe will Haftentlassung
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München – Die verurteilte Rechtsterroristin Beate Zschäpe will ihre vorzeitige Haftentlassung erreichen – und ist dazu nun vor dem Münchner Oberlandesgericht (OLG) angehört worden.

Es habe am Donnerstag eine mündliche Anhörung in nicht-öffentlicher Sitzung gegeben, wie eine OLG-Sprecherin der Deutschen Presse-Agentur sagte. Dies diene der Vorbereitung einer Entscheidung des Gerichts darüber, wie lange Zschäpe mindestens noch in Haft bleiben muss.

Zschäpe war vom OLG München im Jahr 2018 als Mittäterin an der sogenannten NSU-Mordserie zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das OLG stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren nahezu ausgeschlossen. Diese Frist läuft nach Angaben des Gerichts aber nun im November aus – weil Zschäpe im November 2011 in Untersuchungshaft kam. Deshalb muss das Gericht in Kürze über die sogenannte Mindestverbüßungsdauer entscheiden.

Zschäpe sitzt Haft in Chemnitz ab

Zschäpe sitzt in der Justizvollzugsanstalt Chemnitz in Sachsen, musste also für die Anhörung vor Gericht eigens nach München gebracht werden. Vergangenes Jahr hatte sie ihre Aufnahme in ein Neonazi-Aussteigerprogramm erreicht.

Der „Nationalsozialistische Untergrund“ (NSU) war eine Terrorzelle, bestehend aus Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt, die von 2000 an unerkannt zehn Morde in ganz Deutschland verübte, fünf davon in Bayern. Ihre Opfer waren neun Gewerbetreibende türkischer und griechischer Herkunft sowie eine deutsche Polizistin. Mundlos und Böhnhardt verübten zudem zwei Bombenanschläge in Köln mit Dutzenden Verletzten. Die beiden töteten sich 2011, um ihrer Festnahme zu entgehen – erst damit war der NSU aufgeflogen. Zschäpe, einzige Überlebende des Trios, wurde als Mittäterin verurteilt, auch wenn es bis heute keinen Beweis gibt, dass sie selbst an einem Tatort war.

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