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Mordfall Fabian: Deshalb ist Gina H. für die Ankläger schuldig

Mordfall Fabian: Deshalb ist Gina H. für die Ankläger schuldig
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Rostock (Mecklenburg-Vorpommern) – Schuldig oder nicht? Im Prozess um den Tod des kleinen Fabian (8) aus Güstrow beginnt am Donnerstag die entscheidende Phase. Staatsanwaltschaft und Nebenklage halten vor dem Landgericht Rostock ihre Plädoyers. Für sie steht fest: Gina H. (30) ist die Mörderin des Jungen.

Die Lebensgefährtin von Fabians Vater sitzt seit dem 28. April auf der Anklagebank. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr vor, den Jungen am 10. Oktober 2025 aus dem mütterlichen Haus gelockt und ihn an einem Tümpel bei Klein Upahl mit sechs Messerstichen ermordet zu haben. Anschließend soll sie die Leiche in Brand gesteckt haben. Als Motiv sehen die Ermittler die kurz zuvor erfolgte Trennung von Fabians Vater, damit verbundene Geldsorgen und Gina H.s Eifersucht. Jetzt steht der Prozess kurz vor dem Abschluss.

Staatsanwaltschaft hält Drei-Stunden-Plädoyer

Nach BILD-Informationen wird der Vortrag von Staatsanwalt Oliver Schley gut drei Stunden dauern. In dem Plädoyer wird jedes einzelne Indiz noch einmal aufgelistet. Zeugenaussagen, Kameraaufnahmen, Chatnachrichten, Handydaten, Google-Suchanfragen, abgehörte Telefonate, Schuhabdrücke, Faserspuren, psychologische Einschätzungen – nach 32 Verhandlungstagen eine Mammutaufgabe. Auch Oberstaatsanwalt Harald Nowack wird das Wort ergreifen.

Zentral für die Staatsanwaltschaft: ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Juli 2024. Der BGH hatte damals festgestellt, dass Indizien nicht isoliert gewertet werden dürfen, sondern in der Gesamtschau zu betrachten sind. Die Staatsanwaltschaft wird genau darauf ihr Plädoyer aufbauen: Die zahlreichen Indizien sollen in ihrer Gesamtschau belegen, dass Gina H. die Täterin ist.

Vergewaltigungsanzeige und JVA-Vermerke

Auch die Nebenklage-Anwältin Christine Habetha, die Fabians Mutter vor Gericht vertritt, wird ihr Plädoyer vortragen. Es umfasst zwischen 20 und 25 Seiten. Wie BILD erfuhr, enthält der Vortrag unter anderem eine Zeugenvernehmung aus dem Jahr 2013. Damals hatte Gina H. bei der Polizei eine angebliche Vergewaltigung zur Anzeige gebracht. Auch diesen früheren Vorgang will Habetha in ihre Bewertung der Angeklagten einbeziehen. „Ich möchte deutlich machen, dass schon in einer früheren Lebensphase die Lüge Teil ihrer Persönlichkeit war und selbstverständlich in ihren Alltag integriert war“, sagt Habetha zu BILD. Außerdem sollen die Vermerke aus der JVA Bützow über die Angeklagte noch einmal eine Rolle spielen.

Lebenslange Haft und besondere Schwere der Schuld

Für ihr Plädoyer wird Habetha auch künstliche Intelligenz einsetzen. Sie ließ sich von der KI Zeugenaussagen aus Livetickern und der Berichterstattung zum Fabian-Prozess zusammenfassen, die Gina H.s Verhalten gegenüber Fabian betreffen. Dabei geht es etwa um herabwürdigende Äußerungen über Fabian oder Aussagen, wonach der Junge sich angeblich intrigant verhalten habe. „Ich werde Fabian als Kind, als Mensch, darstellen, der zwischen die Fronten geraten ist – völlig schuldlos“, so die Anwältin.

Habetha zu BILD: „Ich werde eine Mordverurteilung beantragen. Ich werde auch vorschlagen, die besondere Schwere der Schuld festzustellen.“ Diese Forderung ist auch vonseiten der Staatsanwaltschaft zu erwarten. Folgt das Gericht der Forderung, droht Gina H. lebenslange Haft. Eine Entlassung bereits nach 15 Jahren wäre bei besonderer Schwere der Schuld ausgeschlossen.

Fabians Mutter Dorina L. (32) will sich am 33. Verhandlungstag nicht vor Gericht äußern. Die Verteidigung von Gina H. ist dann am Freitag mit ihrem Plädoyer an der Reihe.

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