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Junge Frau im Blumenkleid: Polizei sucht sie mit diesem Foto

Junge Frau im Blumenkleid: Polizei sucht sie mit diesem Foto
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Bremen – Dieser Betrügerin im Blümchenkleid blüht großer Ärger! Mit einem Fahndungsfoto sucht die Polizei Bremen nach der Frau, die Teil eines Geldwäsche-Netzwerks sein soll. Die Unbekannte sei sie als „Finanzagentin“ aufgetreten – die Beamten warnen vor der Masche.

Nach Angaben von Staatsanwaltschaft und Polizei Bremen soll die bislang unbekannte Frau zwischen September und Dezember 2023 unter falscher Identität mehrere Bankkonten eröffnet haben. Dabei nutzte sie laut Ermittlern einen fremden und gefälschten Personalausweis.

So funktioniert der Betrug

Auf die Konten wurden anschließend Gelder aus Betrugsfällen überwiesen. Die Ermittler sprechen von Beträgen in fünfstelliger Höhe. Das Foto entstand bei der Eröffnung eines der Konten. Trotz umfangreicher Ermittlungen konnte die Frau bislang nicht identifiziert werden. Deshalb fahnden Polizei und Staatsanwaltschaft Bremen nun öffentlich nach ihr.

In der kriminellen Szene werden Menschen wie jene Frau auf dem Fahndungsfoto Finanzagenten oder „Money Mules“ genannt. Solche Helfer eröffnen Konten oder stellen ihre Bankverbindung Kriminellen zur Verfügung. Über diese Konten fließen dann oft Gelder aus Betrugsstraftaten weiter – ein wichtiger Baustein bei der Geldwäsche. Wer dabei mitmacht, macht sich selbst strafbar.

Immer mehr Fälle von Finanzagenten

In Bremen beschäftigen solche Fälle die Ermittler immer häufiger. Ein Polizeisprecher sagte zu BILD: „Solche Fahndungen veröffentlichen wir mittlerweile fast alle zwei Wochen.“ Hinter vielen Fällen steckt nach Angaben der Polizei eine bekannte Masche. „Menschen werden angesprochen, für schnelles Geld ein Konto unter falschem Namen zu eröffnen“, so der Polizeisprecher.

Diese Strafe droht

Besonders junge Menschen geraten laut Polizei immer wieder ins Visier der Täter, meist im Alter von 15 bis 20 Jahren. Der Polizeisprecher sagt: „Die Finanzagenten sind überwiegend kleine Fische. Natürlich suchen wir sie trotzdem, weil das strafbar ist.“ Bei leichtfertiger Geldwäsche nach § 261 Abs. 6 StGB drohe eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren.

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