Berlin – Heute geht es im Bundestag um die Grundsatz-Frage: Wie soll die Pflege der Zukunft aussehen? Die Regierung hat ein Gesetz eingebracht, das ein Milliarden-Loch in der gesetzlichen Pflegeversicherung stopfen soll – aber auch Belastungen für Betroffene vorsieht.
Jetzt mahnt Katrin Staffler (45, CSU), Pflegebeauftragte der Bundesregierung: So darf das Gesetz nicht kommen! In einer Stellungnahme (liegt BILD vor) fordert sie: „Die Pflegereform muss liefern.“ Staffler zu BILD: „Die Pflege muss trotz aller Sparzwänge verlässlich und praxistauglich für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen sein. Wenn die Reform dazu führt, dass die Pflege komplizierter und bürokratischer wird, ist das nicht zielführend.“ Pflegende Angehörige dürften nicht zusätzlich belastet werden, so Staffler.
Bei diesen Punkten sollen nachgebessert werden:
Ersatzpflege durch Angehörige und Freunde erhalten
Wer einen Angehörigen pflegt, braucht auch eine Pause. Dafür können bisher Freunde, Nachbarn oder Angehörige unbürokratisch stundenweise einspringen („Verhinderungspflege“). Dieser eigenständige Leistungsanspruch soll entfallen. Ersatzpflege müsste künftig aus anderen Budgets bezahlt werden. Ein Unding für Staffler. Sie sagt BILD: „Fällt sie in der flexiblen Form weg, trifft das pflegende Angehörige besonders hart. Das haben Gespräche mit Fachleuten aus der Praxis gezeigt. In dieser Form ist das Gesetz an der Stelle nicht praxistauglich.“ Staffler: „Ich habe die klare Erwartung, dass die Parlamentarier hier nachbessern.“
Mehr Flexibilität bei der Pflege
Der sogenannte Entlastungsbetrag von 131 Euro soll als eigene Leistung wegfallen. Hauswirtschaftshilfen von Pflegediensten müssten dann aus dem Pflegebudget bezahlt werden, das oft schon für die eigentliche Pflege gebraucht wird. Die Forderung: Das neue „Sozialraumbudget“ auch für diese Hilfen öffnen.
Pflegebegleitung praxistauglich machen
Die geplante Pflegebegleitung soll Pflegebedürftige und Angehörige unterstützen (z.B. Anträge stellen). Stafflers Forderung: Sie soll von allen angeboten werden dürfen, „die über die notwendigen Kompetenzen verfügen“. Dazu sollen ausdrücklich auch Pflegedienste gehören. Bislang sind dafür vor allem Pflegekassen und Kommunen vorgesehen.
Pflegekasse von zusätzlichen Kosten entlasten
Der Bund soll den Pflegekassen Milliardenbeträge zurückzahlen, die sie während der Corona-Pandemie ausgelegt haben.