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Edeka-Parkplatz: Kundin zahlt 30 Euro Strafe für zweimal Parken

Edeka-Parkplatz: Kundin zahlt 30 Euro Strafe für zweimal Parken
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Vorsicht auf dem Supermarkt-Parkplatz! Wer zweimal am Tag einkaufen fährt, riskiert eine Strafe – weil viele Parkplätze die Gesamtparkzeit des Tages zusammenrechnen. Das trifft jeden, der nichts davon weiß.

Eine Kundin in Mittenwald (Bayern) überschritt die Tageshöchstparkzeit beim Edeka um 22 Minuten – verteilt auf zwei Besuche. Erlaubt sind 90 Minuten pro Kalendertag zusammengerechnet. Schilder an der Einfahrt weisen darauf hin. Die Strafe: 30 Euro.

Zuerst hatte der „Münchner Merkur“ über den Fall berichtet. Den Parkplatz überwacht die Münchner Firma Parkdepot im Auftrag von Edeka.

Kameras erfassen Ein- und Ausfahrt

Kameras scannen bei Ein- und Ausfahrt automatisch jedes Kennzeichen. So kann der Betreiber alle Parkzeiten eines Autos am Tag zusammenzählen.

Warum rechnet der Betreiber zusammen?

Laut Parkdepot haben Fremdparker die Regeln früher gezielt umgangen. Mitarbeiter aus Nachbarbetrieben oder Taxifahrer seien kurz vor Ablauf der erlaubten Parkzeit aus- und sofort wieder eingefahren. Ein Einkauf dauere im Schnitt rund 30 Minuten, 90 Minuten reichten daher normalerweise auch für mehrere Besuche. Zudem gebe es eine Toleranzzeit.

Der ADAC bestätigt: Solche Tageskontingente sind auf privaten Flächen vor allem in Ballungsräumen gängig und rechtlich meist zulässig, wenn Schilder deutlich darauf hinweisen.

Darf ein Supermarkt Parkzeiten zusammenrechnen?

Ja – auf privatem Gelände darf der Betreiber die Regeln selbst festlegen. Er bestimmt, wie lange man pro Besuch oder Tag parken darf. Entscheidend ist, dass die Regelung klar ausgeschildert ist. Steht auf dem Schild „Gesamtparkdauer je Kalendertag“, gilt das Limit nicht pro Besuch, sondern für alle Parkvorgänge des Tages zusammen – auch wenn man zwischendurch wegfährt.

So schützen Sie sich vor der Parkfalle

Schilder lesen: Steht an der Einfahrt „Gesamtparkdauer“ oder „je Kalendertag“, gilt das Limit für alle Besuche des Tages – nicht nur für einen einzelnen. Oft steht das in einem farbigen Kasten.

Erste Einfahrtzeit merken: Wer den Parkplatz zwischendurch verlässt, muss wissen, wie lange das Auto beim ersten Besuch stand. Nur so lässt sich die Restzeit berechnen.

Vor dem zweiten Besuch rechnen: Überschreitet die Gesamtzeit das Tageslimit? Dann lieber woanders parken – die Kamera speichert jedes Kennzeichen.

Im Zweifel kurz nachrechnen: Beispiel Mittenwald: 90 Minuten Tageslimit, erster Besuch 70 Minuten – dann bleiben für den zweiten Einkauf noch 20 Minuten. Zu knapp? Anderer Parkplatz.

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