Miami – Ein US-Bundesrichter hat die 10-Milliarden-Dollar-Klage des Präsidenten gegen das „Wall Street Journal“ und Medien-Milliardär Rupert Murdoch abgewiesen. Und das mit ungewöhnlich deutlichen Worten. Trump greife nach „Strohhalmen“, urteilte Richter Darrin Gayles in Miami. Besonders bitter für den Präsidenten: Die Klage wurde rechtskräftig abgewiesen. Heißt: Trump kann sie in dieser Form nicht noch einmal einreichen.
Worum geht es?
Das „Wall Street Journal“ hatte 2025 über einen angeblichen Brief Trumps an den späteren Sexualstraftäter Jeffrey Epstein berichtet. Er soll Teil eines Albums zu Epsteins 50. Geburtstag im Jahr 2003 gewesen sein.
Brisant: Der mit Trumps Namen versehene Brief soll von der Zeichnung einer nackten Frau umrahmt gewesen sein. Am unteren Ende der Zeichnung stand angeblich die Signatur „Donald“ – platziert im Intimbereich der Figur. Am Ende stand laut Zeitung: „Happy Birthday — und möge jeder Tag ein weiteres wunderschönes Geheimnis sein.“ Trump bestreitet entschieden, den Brief verfasst zu haben. Den Bericht nannte er „falsch, bösartig und verleumderisch“. Seine Anwälte warfen der Zeitung und ihren Reportern vor, wissentlich falsche Behauptungen veröffentlicht und Trump finanziell und in seinem Ruf massiv geschädigt zu haben.
Richter nimmt Trumps Argumentation auseinander
Doch der Richter ließ diese Argumentation nicht gelten. Für Trump als öffentliche Person liegt die juristische Hürde besonders hoch. Er müsste nachweisen, dass die Zeitung wissentlich Falsches verbreitete oder die Wahrheit rücksichtslos ignorierte. Genau das habe Trump nicht ausreichend dargelegt, befand Gayles. Die Vorwürfe seien teils „pauschal, vage“ und „irrelevant“. Mehr noch: Die Klage habe Recherchefehler des WSJ regelrecht konstruiert.
Ein weiteres Problem für Trump: Das Blatt hatte seine Version keineswegs verschwiegen. Im Artikel wurde ausdrücklich berichtet, dass Trump den Brief als Fälschung bezeichnet und bestritten hatte, ihn geschrieben zu haben.
Für Trump ist das Urteil eine juristische Schlappe, für das „Wall Street Journal“ ein Sieg – auch für die Pressefreiheit.