Schwäbisch Hall (Baden-Württemberg) – Da hatte der Radler offenbar mit allzu viel sportlichem Ehrgeiz in die Pedale getreten. Die Blitzer-Kontrolleure staunten jedenfalls nicht schlecht, als ihr Messgerät angeschlagen hatte. Denn kein Auto kam ihnen vor die Linse, sondern ein Lastenrad – inklusive Kind an Bord.
Erwischt wurde der Lastenrad-Fahrer in Schwäbisch Hall (Baden-Württemberg). Der Unbekannte war abends mit 44 Kilometern pro Stunde in einer Tempo-30-Zone unterwegs. Deutlich zu schnell also.
Stadt veröffentlicht Blitzerfoto auf Facebook
Die knapp 43.000 Einwohner zählende Stadt veröffentlichte das ungewöhnliche Blitzerfoto auf ihrer Facebook-Seite und nutzte den Schnappschuss der Radarfalle für eine klare Botschaft: Tempolimits gelten nicht nur für Autofahrer. Auch auf zwei Rädern müssen sich Verkehrsteilnehmer an die Regeln halten. „Es ist ein Trugschluss zu glauben, dass Verstöße im Radverkehr nicht geahndet werden“, wird betont.
Doch das dürfte im vorliegenden Fall nicht einfach werden. Kein Auto, kein Kennzeichen, keine Halterdaten! Zu ermitteln, wer da so kräftig in die Pedale getreten hat, dürfte also eine Sache für Kommissar Zufall werden. Ob Vater oder Mutter am Lenker saß, konnte auch die Stadtsprecherin auf BILD-Anfrage nicht sicher sagen. „Es war zumindest eine leicht abschüssige Straße, an der der Blitzer stand.“
So viel müsste der Temposünder zahlen
Gegenüber BILD betonte die Sprecherin: „Wäre der Fahrer bekannt oder gäbe es Hinweise auf seine Identität, würde die Stadt solchen Verstößen auf jeden Fall nachgehen.“ Weiter ermittelt werde jetzt aber nicht. Ganz aussichtslos könnte die Suche nach dem schnellen Lastenrad-Fahrer dennoch nicht sein. Zumindest die Polizei sieht Chancen, dem Unbekannten doch noch auf die Spur zu kommen. Denn so viele Lastenrad-Fahrer gebe es wahrscheinlich in der kleinen Stadt nicht ...
Und dann könnte es für den Temposünder durchaus teuer werden. Die Pressestelle des Polizeipräsidiums Aalen zu BILD: „Tempo 30 gilt für alle Verkehrsteilnehmer. Der Bußgeldkatalog sieht für den entsprechenden Tempo-Verstoß eine Geldbuße von 50 Euro vor. Bei Radfahrern muss aber überprüft werden, ob durch die Geschwindigkeit eine Gefahr für andere entstanden ist.“
Polizei: Betroffener kann sich auch selbst melden
Ob der geblitzte Schnellfahrer aus Schwäbisch Hall am Ende tatsächlich zahlen muss, bleibt also offen. Lässt sich der Radfahrer nicht identifizieren, verlaufen solche Ordnungswidrigkeiten häufig im Sand. Der Polizei-Sprecher: „Natürlich kann sich der Betroffene auch selbst melden.“ Ob der bisher Unbekannte dann tatsächlich zur Kasse gebeten wird, muss aber die zuständige Bußgeldstelle abschließend entscheiden – in diesem Fall die Stadt Schwäbisch Hall.