Wirtschaft

Wirtschaftsweise fordern Aus der Witwenrente in Deutschland

Wirtschaftsweise fordern Aus der Witwenrente in Deutschland

Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung fordert ein verpflichtendes Rentensplitting als Ersatz für die bisherige Witwenrente. Das Modell entspreche der heutigen Arbeitswelt und modernen Familienstrukturen besser, so die fünf Ökonomen. Das berichtet das „Handelsblatt“.

Das Rentensplitting teilt die während der Ehe erworbenen Rentenansprüche gleichmäßig zwischen beiden Partnern auf. Der SVR hatte die Idee bereits in seinem Jahresgutachten 2023/24 vorgestellt und schlug vor, die Witwenrente nach einer Übergangsphase komplett abzuschaffen.

Die Wirtschaftsweisen sehen in der aktuellen Witwenrente einen Fehlanreiz. Die Einkommensanrechnung bei Hinterbliebenenrenten halte Frauen davon ab, eigene Rentenansprüche aufzubauen. Das Splitting würde diese Verzerrung beseitigen und Arbeitsanreize für Zweitverdiener erhöhen – ein wichtiger Schritt gegen den Fachkräftemangel.

Aktuell können Paare ihre Rentenansprüche seit 2002 freiwillig aufteilen. Doch das Instrument wird kaum genutzt: Weniger als 1000 Paare nutzen diese Option pro Jahr. Ein Grund sind die strengen Voraussetzungen – unter anderem müssen beide Partner mindestens 25 Jahre Beiträge gezahlt haben. Zudem schließt das Splitting den späteren Bezug einer Witwenrente aus, was für viele finanziell nachteilig wirkt.

Rentenexperten für Abschaffung der Witwenrente – Wirkung begrenzt

Auch Rentenexperten wie der Wirtschaftswissenschaftler Axel Börsch-Supan und Franz Ruland, ehemaliger Chef der Deutschen Rentenversicherung, haben sich zuletzt für eine langfristige Abschaffung der Witwenrente ausgesprochen. Für bestehende Ansprüche sollte es allerdings einen Vertrauensschutz geben.

Als eine Art Kompromiss schlägt Ruland auch ein Modell vor, in dem nur Witwen oder Witwer mit kinderbezogenen Erziehungszeiten von einer Witwenrente profitieren könnten. Kinderlose Ehepaare sollten eine Rente nach dem Realsplitting erhalten.

Jochen Pimpertz vom Institut der deutschen Wirtschaft in Köln dämpft im „Handelsblatt“ allerdings die Erwartungen. Das Rentensplitting könne nur einen kleinen Beitrag zur Bewältigung der demografischen Kosten leisten – egal ob verpflichtend oder freiwillig.

Joachim Ragnitz vom Ifo-Institut in Dresden teilt diese Einschätzung. Kurzfristig bringe die Reform keine Einsparungen, da sie lediglich Ansprüche umverteile, während die Gesamtsumme gleich bleibe.

In einzelnen Fällen könnten sogar höhere Kosten entstehen – etwa wenn bisher die „kleine Witwenrente“ gezahlt worden wäre, künftig aber durch Splitting höhere Ansprüche entstehen. Allerdings rechnet Ragnitz damit, dass solche Fälle selten bleiben, da die kleine Witwenrente nur an Hinterbliebene unter 47 Jahren geht.

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