Dresden – Es ist ein noch nie dagewesener Vorgang in der sächsischen Justiz. Die Präsidentin des Landgerichts in Dresden hat einem Strafverteidiger schriftlich gedroht. Er soll einen BILD-Bericht von seiner Homepage entfernen, der der Juristin offenbar nicht passt. Inzwischen hat der renommierte Medien-Anwalt Joachim Steinhöfel (63) den Fall übernommen. Er sieht darin einen „hoheitlichen Übergriff“.
Hintergrund ist ein spektakulärer Mordprozess, der jetzt in Dresden zu Ende gegangen ist. Eine Frau (53) hatte laut Urteil ihren vermögenden Ehemann (†76) ermordet, ein Hausmeister (77) soll ihr Komplize gewesen sein. Beide wurden zu lebenslanger Haft verurteilt.
Doch während des Prozesses war der Vorsitzende Richter immer wieder mit dem Hinterbliebenen-Anwalt und den vier Strafverteidigern aneinandergeraten. Einer von ihnen ist der Rechtsanwalt Justin-Andreas Poel (32). Es gab Befangenheitsanträge, im Dezember 2025 zeigte Poel den Richter wegen Anstiftung zur Verletzung von Privatgeheimnissen an. BILD und weitere Medien berichteten darüber, der BILD-Artikel („Strafanzeige gegen Richter im Mordprozess“) ist bis heute auf Poels Homepage zu sehen.
Mord-Verteidiger soll BILD-Bericht entfernen
Zu einem Verfahren gegen den Richter kam es zwar nicht. Doch Poels Anzeige hat jetzt – ein halbes Jahr später – Gerichtspräsidentin Cornelia Schönfelder (64) auf den Plan gerufen. Sie forderte den Strafverteidiger auf, den BILD-Bericht von der Homepage zu entfernen. Komme er der Aufforderung nicht nach, wolle sie ihn bei der Rechtsanwaltskammer anzählen. Poel schaltete daraufhin den bekannten Medien-Anwalt Steinhöfel ein.
Star-Anwalt sieht Eingriffe in Meinungsfreiheit
Steinhöfel schrieb der Präsidentin einen gepfefferten Brief zurück, beklagt „die Anmaßung nicht bestehender Befugnisse und einen Eingriff in Presse-, Meinungs- und anwaltliche Berufsfreiheit“. Der Star-Anwalt, der zuletzt Elon Musk gegen das ZDF vertrat, stellt klar: Poel werde „sich auch künftig nicht durch rechtsgrundlose Schreiben einer Gerichtsverwaltung vorschreiben lassen, welche zulässigen Presseberichte er im Rahmen seiner anwaltlichen Außendarstellung aufgreift.“ Poel sagt zu BILD, er überlege, wegen des „Einschüchterungsversuches“ gegen das Land Sachsen rechtlich vorzugehen.
Justizministerium wusste von nichts
BILD fragte die Landgerichtspräsidentin zu den Hintergründen ihres Briefes. Über den Gerichtssprecher lässt sie ausrichten, dass man wegen des „besonders geschützten Bereichs des Dienst- und Persönlichkeitsverhältnisses“ keine Auskünfte erteile. Das Justizministerium von Prof. Constanze Geiert (50, CDU) schreibt BILD, man habe vom Schreiben nichts gewusst. Das Oberlandesgericht sei als Dienstaufsicht zuständig. Dort will man zum „Vorgang“ keine Stellungnahme abgeben.