Kriegschroniken

US-Repräsentantenhaus stimmt für neue Ukrainehilfen

US-Repräsentantenhaus stimmt für neue Ukrainehilfen

Ein Paket zu Ukrainehilfen sowie Sanktionen gegen Russland hat das US-Repräsentantenhaus passiert. Der von den Demokraten eingebrachte »Ukraine Support Act« wurde mit 226 zu 195 Stimmen angenommen. 18 Republikaner sowie ein Unabhängiger stimmten dem Gesetz zu.

Der Entwurf sieht unter anderem Hilfen ​in Höhe von mehr als einer Milliarde US-Dollar sowie direkte Kredite von bis zu acht Milliarden US-Dollar für die Ukraine vor. Zudem sollen strenge Sanktionen und Exportkontrollen gegen russische Finanzinstitute, den Öl- und ⁠Bergbausektor sowie Regierungsvertreter verhängt ​werden.

Die ukrainische Botschafterin in den USA, Olha Stefanischyna, bezeichnete ‌die Entscheidung als wichtigen Schritt nach ​vorn, der die anhaltende überparteiliche Unterstützung für ihr Land zeige.

Gesetz enthält Bekenntnis zur Nato

Der Gesetzestext enthält außerdem ein Bekenntnis zur Nato. Die Abgeordneten bekennen sich ausdrücklich zur Nato als Verteidigungsbündnis und speziell zum Artikel 5 des Nato-Vertrags. Dieser regelt, dass die Bündnispartner im Fall eines Angriffs auf die Unterstützung der Alliierten zählen können und ein Angriff auf ein Mitglied als Angriff auf alle gewertet wird. Das Bekenntnis der USA zu Artikel 5 stärke die Abschreckung der Nato als Bollwerk gegen Gegner wie Russland, China und Iran, die ihren schädlichen Einfluss ausweiten wollten, heißt es in dem Gesetzestext. Die US-Regierung hatte die Nato zuletzt immer wieder infrage gestellt.

Die Zukunft des Gesetzes ist jedoch ​ungewiss. Es muss noch den Senat passieren, wo die republikanische Führung Abstimmungen über Russland-Sanktionen bislang mit Verweis auf Vorgaben von Präsident Donald Trump blockiert hat. Sollte die Kammer dennoch zustimmen, ​würde Trump voraussichtlich sein Veto einlegen. Seit Trumps Amtsantritt ⁠im Januar ​2025 hat sich die US-Unterstützung ‌für die Ukraine deutlich verlangsamt. Er behält sich Entscheidungen über Sanktionen selbst ‌vor und überlässt diese nicht dem Kongress.

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