Siegen (NRW) – Die anhaltende Trockenheit macht Deutschland zu schaffen – nun greift der erste Landkreis durch. Ab sofort dürfen im Kreis Siegen-Wittgenstein Haus-, Klein- und Schrebergärten nicht mehr mit Trinkwasser gegossen werden.
Bei Verstoß drohen dort bis zu 1000 Euro Strafe, wenn man mit Trinkwasser seinen Garten gießt. Die Verordnung gilt bis Anfang Oktober. „Das tatsächliche Bußgeld ist immer vom Einzelfall abhängig“, sagt Torsten Manges, Pressesprecher des Kreises Siegen-Wittgenstein, zu Bild. Beim einfachen Blumengießen werde jedoch vermutlich nicht der Höchstbetrag fällig.
Gärten sollen mit Regenwasser gegossen werden
Der Grund für das Verbot: Die beiden Talsperren, die den Kreis mit Trinkwasser versorgen, haben wegen der geringen Niederschläge kaum noch Wasser. Seit Mai 2026 ist es heiß und trocken – das hat den ohnehin niedrigen Pegel weiter sinken lassen. Aktuell sind die beiden Talsperren nur noch zu 46 und 57 Prozent gefüllt. Ohne Regen und bei anhaltender Hitze erwärmt sich das Wasser und verdunstet schneller. Die Füllstände dürften deswegen weiter sinken. Wer seinen Garten gießen will, soll Regenwasser aus Tonnen oder Zisternen nutzen. „Abgesehen von der Notwendigkeit, Trinkwasser zu sparen, ist dies auch finanziell sinnvoll, weil für die Nutzung von Regenwasser weder Wasser- noch Abwassergebühren anfallen“, so Manges.
So kämpfen andere Regionen gegen die Dürre
Auch anderswo greifen die Behörden wegen der Trockenheit durch. Im Landkreis Leipzig darf Brunnenwasser zwischen 10 und 18 Uhr nicht zur Bewässerung von Grünflächen genutzt werden. Mit der Gießkanne ist die Bewässerung jedoch weiter möglich. In Hannover trifft das Verbot vor allem das Rasensprengen: Zwischen 11 und 17 Uhr darf an Tagen ab 27 Grad nicht beregnet werden.
In München war es im Juli sogar verboten, Badebecken zu befüllen oder Autos zu Hause zu waschen – bei Verstößen drohten bis zu 50.000 Euro Bußgeld. Das Verbot wurde aber mittlerweile aufgehoben.