Berlin – Unfassbare Mega-Panne von Regierung und Bundestag: Die für den 1. Januar 2027 geplante Erhöhung der Tabaksteuer gilt schon ab morgen – 0 Uhr! DENN: Gestern wurde das Gesetz im Bundesanzeiger veröffentlicht. Und im Gesetz steht: Gilt am Tag nach Veröffentlichung.
Während des gesamten Gesetzgebungsverfahrens ist der Fehler aus dem Finanzministerium NIEMANDEM aufgefallen – bis zur BILD-Anfrage am Montag an das Finanzministerium von Lars Klingbeil (48, SPD). Nach einer Stunde Schweigen am Abend das: „Es ist ein technischer Fehler in Bezug auf das Datum des Inkrafttretens in den Unterlagen passiert.“ Man habe „bereits eine Berichtigung angestoßen“. „Angestoßen“ – aber nicht geändert.
Michael von Foerster, Chef des Tabakverbands VdR, zu BILD: „Der Gesetzgeber hat hier dilettantisch gehandelt. Zum Schaden für den in Deutschland produzierenden Mittelstand.“ DENN: Weil noch keine neuen Steuerbanderolen gedruckt sind, dürften „dem Gesetz nach unsere Mitglieder ab heute Nacht um 0 Uhr nicht mehr produzieren“. Heißt: Stoppt die Stopf-Maschinen!
Die Notfallmaßnahme des Pannenministeriums: ein Eil-Schreiben an den Zoll, der die Steuer eintreibt! „Die Generalzolldirektion, die die Steuer administriert, ist entsprechend informiert“, so ein Ministeriumssprecher zu BILD. Heißt: Das Gesetz wird vorerst nicht vom Zoll durchgesetzt.
Bundestag muss Gesetz korrigieren
Von Foerster fordert: „Das Bundesfinanzministerium muss noch heute eine Verlautbarung herausgeben, welche die Weiterproduktion erlaubt. Der Bundestag muss dann so bald wie möglich das Gesetz korrigieren.“
Die Tabaksteuer soll ab 1. Januar 2027 stufenweise bis 2030 um mehr als 50 Prozent steigen. Der Preis für eine 20er-Zigarettenpackung soll dann bis 2030 auf gut zwölf Euro steigen (derzeit rund acht Euro) – daneben trifft die höhere Steuer aber auch Feinschnitt (Zigaretten zum Selberdrehen) und Ersatzprodukte wie Tabakerhitzer.
Paradox: Nun gilt – zumindest bis zur nächsten Sitzung des Bundestages (2. November) – das neue Gesetz. ABER: Weil die neuen Banderolen fehlen, können die neuen Tarife noch nicht angewendet werden.