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Richterin befangen: Mord-Urteil nach 43 Jahren aufgehoben!

Richterin befangen: Mord-Urteil nach 43 Jahren aufgehoben!

Schweinfurt – Schon wieder haben Deutschlands höchste Richter ein bayerisches Mordurteil wegen Befangenheit der Vorsitzenden Richterin aufgehoben: Der Mord an Cornelia Hümpfer (†18) vor 48 Jahren muss neu aufgerollt werden, weil Richterin Claudia Guba vor dem Prozess als Staatsanwältin die Auslieferung des Tatverdächtigen Tommy M. (72) aus den USA vorangetrieben hatte.

Erst vor einem Jahr erklärte der Bundesgerichtshof (BGH) die Verurteilung von Sebastian T. (23) im sogenannten „Eiskeller“-Fall um den Tod der Studentin Hanna W. (†23) für ungültig, weil sich die Traunsteiner Richterin vor der Urteilsverkündung mit dem Staatsanwalt abgesprochen hatte.

BGH hebt Urteil auf

Am 29. Juli 2025 hatte das Landgericht Schweinfurt den ehemaligen US-Soldaten Tommy M. schuldig gesprochen, am 20. April 1978 seine Affäre Cornelia bei Unterspiesheim mit 14 Messerstichen getötet zu haben, weil sie ihm eine angebliche Schwangerschaft gestanden hatte. Seine Verteidiger Wolfgang Staudinger und Johannes Makepeace hatten die belastenden DNA-Spuren und Aussagen von zwei Zeugen, denen Tommy M. die Tat gestanden haben soll, von Anfang an als nicht belastbar bezeichnet.

M. legte gegen die verhängte lebenslange Haftstrafe Revision ein. Der BGH teilte nun am Mittwoch mit: „Der Angeklagte hat mit Erfolg geltend gemacht, dass die Vorsitzende Richterin der Schwurgerichtskammer aufgrund ihrer vorherigen Tätigkeit im Auslieferungsverfahren als Beamtin der Generalstaatsanwaltschaft in dieser Strafsache kraft Gesetzes ausgeschlossen war.“

Inzwischen ist Claudia Guba zur Leitenden Oberstaatsanwältin in Schweinfurt aufgestiegen.

Verteidigung spricht von Skandal

Rechtsanwalt Johannes Makepeace kommentierte die Entscheidung des BGH am Mittwoch erleichtert. Zu BILD sagte er: „Dass die Vorsitzende sich berufen gefühlt hat, das Verfahren zu führen, obwohl sie vorher als Staatsanwältin tätig war, ist der eigentliche Skandal. Der BGH hat genau das korrigiert. Denn in einem rechtsstaatlichen Verfahren muss der bloße Schein der Vorbefassung und Befangenheit unterbunden werden. Wir sind überzeugt, dass ein unparteiisches und ordentliches Gericht jetzt die Unschuld unseres Mandanten erkennen wird und nicht anhand einer Rosinenpickerei ein Urteil ‚zimmert‘.“

Nun muss eine Schwurgerichtskammer am Landgericht Würzburg den Fall neu aufrollen. Auch dort wurde erst kürzlich die Verurteilung eines 49-Jährigen zu sechseinhalb Jahren Haft im mehr als 30 Jahre alten Cold Case „Sabine B.“ aus Wiesenfeld vom BGH aufgehoben. Die höchsten Richter sahen Lücken in der Beweisführung. Seit Mai wird der Fall neu verhandelt.

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