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Niedersachsen: AfD-Politiker von Wahl ausgeschlossen! „Natürlich verfassungswidrig“

Niedersachsen: AfD-Politiker von Wahl ausgeschlossen! „Natürlich verfassungswidrig“
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Friesland (Niedersachsen) – Drei AfD-Bewerbern wird die Kandidatur bei der Kommunalwahl in Niedersachsen verwehrt – unter anderem, weil sie in der AfD sind. Dort wird der Landesverband vom Verfassungsschutz zwar als rechtsextrem eingestuft, die Partei ist aber nach wie vor nicht verboten. Betroffen sind Martin Sichert (46) aus Friesland, Stephan Bothe aus Lüneburg und Reinhild Goes aus Northeim. Das sorgt jetzt für massive Kritik von Verfassungsrechtlern. Dass Politiker bereits vor der Wahl wegen Zweifeln an ihrer Verfassungstreue ausgeschlossen werden können, sei eine „Katastrophe“.

Darum geht’s: Die jeweiligen Wahlausschüsse der Landkreise haben über die Vorschläge zur Landratswahl am 13. September entschieden. Die Ausschüsse folgten damit einer Empfehlung des SPD-geführten Landesinnenministeriums.

Rot-Grün änderte Gesetz

Brisant: Das Innenministerium von SPD-Ministerin Daniela Behrens (58) darf nur wegen einer Neuregelung aus dem Frühjahr bei Wahlzulassungen mitreden. Da beschloss der Landtag mit rot-grüner Mehrheit ein Gesetz, mit dem die Verfassungstreue der Kandidaten umfassender als bislang geprüft werden soll, nicht mehr nur von den Wahlausschüssen vor Ort.

Laut Einschätzung des SPD-Innenministeriums und des Verfassungsschutzes gebe es zum Beispiel Zweifel daran, dass Sichert „jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland eintreten wird“, berichtet WELT (gehört wie BILD zu Axel Springer). Grund seien demnach einzelne Social-Media-Posts von Sichert sowie seine herausgehobene Rolle in der AfD als Kreisvorsitzender und als Bundestagsabgeordneter. Der Verfassungsschutz ist weisungsgebunden, untersteht also dem Innenministerium.

In einem Beitrag auf X vom Juni 2025 kritisierte Sichert, dass eine Regenbogenfahne am Berliner Rathaus gehisst wurde. Er verwies dabei indirekt auf die Zeit des Nationalsozialismus: „Das letzte Mal, als die Fahne einer bestimmten Ideologie an deutschen Rathäusern gehisst wurde, waren danach Millionen Menschen tot“, schrieb Sichert.

Experte: AfD-Mitgliedschaft allein kann kein Argument sein

„Die Mitgliedschaft in einer nicht vom Bundesverfassungsgericht verbotenen Partei allein ist kein Argument, demokratische Rechte einzuschränken“, sagt Volker Boehme-Neßler (63), Professor für Öffentliches Recht an der Universität Oldenburg, gegenüber WELT. Postings von Sichert seien „hart und polemisch“, stellten aber nicht die Menschenwürde, den Rechtsstaat oder die Demokratie infrage.

Dann ist „eine Wahl keine demokratische Wahl“

Wenn Grundsätze der Allgemeinheit und Freiheit der Wahl verletzt würden, „ist eine Wahl keine demokratische Wahl“, so der Verfassungsrechtler. „Was hier passiert, ist ein Entzug des passiven Wahlrechts durch die Hintertür. Und das ist natürlich verfassungswidrig.“

Alexander Thiele (47), Professor für Staatstheorie und Öffentliches Recht an der Berliner Business and Law School, hält es zwar für „in Ordnung“, Bewerber verstärkt auf ihre Verfassungstreue zu prüfen. „Allerdings dürfen die Maßstäbe hier eben nicht überspannt werden. Der Eingriff in das passive Wahlrecht ist erheblich und bedarf daher einer besonders tragfähigen Rechtfertigung.“

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