Gelsenkirchen/Essen (NRW) – Es sind die Opfer des dreisten Multi-Millionen-Coups im Tresorraum der Sparkasse Gelsenkirchen-Buer. Über 2700 Bankkunden verloren ihr Vermögen. In Bargeld und Gold, darunter Familienschmuck, teure Erinnerungsstücke. Jetzt klagen die ersten beiden Opfer vor dem Landgericht Essen auf Schadenersatz. Der Anwalt der Geschädigten ist davon überzeugt, dass der Tresorraum nicht ausreichend gesichert war.
Seit Donnerstag werden die Fälle vor dem Landgericht Essen (Nordrhein-Westfalen) verhandelt. Besonders schlimm traf es Rita M. (81). Die Rentnerin verlor 391.000 Euro – Geld, das aus dem Verkauf einer Eigentumswohnung stammt. „Damals sagte man mir bei der Sparkasse, aktuell gebe es Negativzinsen.“ Deshalb habe sie das Vermögen nicht aufs Konto, sondern in ihr Schließfach mit der Nummer 1663 getan. Darin befand sich auch Schmuck, der jetzt wohl verloren ist.
Seniorin nach Sparkassen-Coup mittellos
„Da ich nur eine sehr kleine Rente habe und auch meine kranke Tochter unterstützen muss, habe ich jeden Monat etwas abgehoben“, so die 81-Jährige vor dem Prozess. Kurz vor Weihnachten hatte die Seniorin noch 3000 Euro aus dem Tresorfach geholt. „Jetzt bin ich mittellos, kann meine Miete nicht mehr bezahlen, stehe vor dem Nichts.“
Auch Joachim Alfred Wagner (63) klagte gegen die Sparkasse. Der Angestellte im öffentlichen Dienst will eine finanzielle Entschädigung, sagt: „In meinem gemieteten und dann aufgebrochenen Schließfach war meine Altersvorsorge in Gold. Und der Nachlass meiner Mutter, das Familienerbe. Das ist besonders schmerzhaft für mich, weil mein Herz sehr daran hing!“ Den materiellen Schaden beziffert auf fast 50.000 Euro.
Anwalt will Schließfach-Inhalte nachweisen
Daniel Kuhlmann will für beide kämpfen. Der Anwalt vertritt 650 Opfer des Coups und ist überzeugt, dass seine Mandanten mit detaillierten Listen den Inhalt ihrer Schließfächer nachweisen können. Der Sparkasse wirft er schwere Versäumnisse bei der Sicherung des Tresorraums, der Überwachung des Gebäudes und des Parkhauses vor, beruft sich auf das Gutachten eines Sachverständigen.
Kuhlmann zu BILD: „Das Eindringen in die Sparkasse hätte zu einer Alarmmeldung führen müssen, wenn der Tresorraum ordnungsgemäß gesichert gewesen wäre. Zudem hat es ja offensichtlich auch keine regelmäßigen Kontrollgänge eines Sicherheitsdienstes am Tresorraum gegeben.“ Selbst nach dem ersten Feueralarm während des Einbruchs sei niemandem etwas aufgefallen und der Sicherheitsdienst einfach wieder weggefahren.
Sparkasse weist Schuld von sich
Das sehen die Anwälte der beklagten Sparkasse anders. Sie sagen, dass nur durch die Manipulation einer Brandschutztür zur Tiefgarage ein Eindringen in die Sparkassen-Räume möglich wurde. Die Sicherheitsstandards wären sonst ausreichend gewesen. Eine Pflichtverletzung weisen sie von sich. Deshalb bestehe für die Sparkasse auch keine Pflicht zum Schadensersatz. Außerdem fehle vonseiten der Kundin auch der konkrete Nachweis über die 391.000 Euro. Man wisse nicht, was wirklich im Schließfach gewesen sei.
Der Raubzug mit 3100 geplünderten Schließfächern an Weihnachten 2025 gilt als eines der größten Verbrechen in der deutschen Kriminalgeschichte. Die meisten der 2700 Opfer waren unterversichert, sollen deshalb – und unabhängig vom eigentlichen Schaden – auch nur je 10.300 Euro Entschädigung bekommen. So auch Rita M.
Wann die Sparkasse laut Richter haften muss
Eine Sammelklage ist nicht möglich, sie müssen alle selbst gegen die Sparkasse aktiv werden. Aber: Laut Richter hängt die Haftung davon ab, ob die vorhandenen Sicherheitsvorkehrungen ausreichend waren. Das müsse noch ein Sachverständiger prüfen.