Düsseldorf – Erst saß er wegen Mordes zwölf Jahre im Gefängnis. Kaum wieder in Freiheit, soll Alexander K. (38) seine neue Lebensgefährtin brutal misshandelt haben. Jetzt muss der sogenannte „Maschsee-Mörder“ erneut für viele Jahre hinter Gitter. Das Landgericht Düsseldorf verurteilte den 38-Jährigen wegen Geiselnahme und Körperverletzung zu zehn Jahren Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung.
Nach Überzeugung des Gerichts hatte K. seine damalige Lebensgefährtin im vergangenen Dezember in ihrer Düsseldorfer Wohnung bedroht, misshandelt und eingesperrt. Ein Psychiater hält ihn für hochgefährlich. Die heute 34-Jährige hatte den verurteilten Mörder nach seiner Haftentlassung über TikTok kennengelernt. Bald zog er bei ihr ein. Dann soll die Beziehung zum Albtraum geworden sein.
Er soll versucht haben, ihren Daumen abzusägen
Die Frau berichtete vor Gericht von zwei brutalen Übergriffen. Demnach soll K. versucht haben, ihren Daumen abzusägen, um mit ihrem Fingerabdruck ihr Handy entsperren zu können. Außerdem soll er sie gefesselt und rund eine halbe Stunde lang mit kaltem Wasser übergossen haben.
K. bestritt die Vorwürfe vor Gericht und sprach von einer Intrige seiner eifersüchtigen Ex-Freundin. Sein Verteidiger forderte Freispruch. Doch das Gericht glaubte ihm nicht. Die Vorsitzende Richterin stellte klar: Der Angeklagte sei kein Opfer unglücklicher Umstände oder einer Intrige.
Frau getötet, zerstückelt und in den Maschsee geworfen
Für die Justiz ist Alexander K. kein Unbekannter. 2013 war er wegen Mordes an einer 44-jährigen Prostituierten zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden. Er hatte Andrea B. getötet, zerstückelt und ihre Leichenteile in den Maschsee in Hannover geworfen. Das damalige Gericht sah „pure Mordlust“ als Motiv.
Nachdem er seine Strafe abgesessen hatte, kam er im vergangenen Jahr frei. Im Internet kokettierte er anschließend mit seiner Vergangenheit, baute sich eine Gefolgschaft als Influencer auf, verkaufte T-Shirts mit makabren Sprüchen wie „Ich überlebte ein Date – Maschseemörder“ und veröffentlichte ein Buch über den Fall. Nun sitzt der „Maschsee-Mörder“ wieder hinter Gittern. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. K. kann es vor dem Bundesgerichtshof anfechten.