Magdeburg (Sachsen-Anhalt) – Freitagmorgen soll gegen 9.30 Uhr das Urteil gegen Magdeburg-Attentäter Taleb al-Abdulmohsen (51) gesprochen werden. Im Prozess um die Todesfahrt über den Magdeburger Weihnachtsmarkt hat die Generalstaatsanwaltschaft eine lebenslange Freiheitsstrafe für Taleb al-Abdulmohsen (51) gefordert. Sechs Menschen starben bei dem Anschlag am 20. Dezember 2024, mehr als 300 weitere wurden verletzt.
Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft plante der Arzt aus Saudi-Arabien die Tat über einen längeren Zeitraum. Im Tatfahrzeug fanden Ermittler zudem ein Testament. Oberstaatsanwalt Matthias Böttcher sagte, die nur etwa eine Minute dauernde Amokfahrt habe „jede menschlich begreifbare Dimension gesprengt“. Und weiter: „Das Leid für die Opfer und ihre Familien ist kaum in Worte zu fassen.“
Mehr als 100 Zeugen haben ausgesagt
Der Prozess begann am 10. November 2025. Der Tag der Urteilsverkündung wird der 41. Verhandlungstag sein. Das Gericht hat 109 Zeugen und acht Sachverständige (Rechtsmediziner, Psychiater, Unfallgutachter und Sprachsachverständige) gehört. Einige der psychiatrischen Gutachter haben bis zu 40 Betroffene begutachtet. Die Verfahrensakten umfassen rund 4000 Seiten. 204 Betroffene haben sich dem Verfahren als Nebenkläger angeschlossen und wurden von rund 40 Rechtsanwälten vertreten. Gerichtssprecher Christian Löffler: „In dem Prozess wurden zudem von 23 Menschen zivilrechtliche Ansprüche zwischen 8000 und 600.000 Euro gegen den Angeklagten eingeklagt.“
Attentäter zeigte Desinteresse vor Gericht
Während seine Opfer im Zeugenstand um Worte rangen, stellte der Weihnachtsmarkt-Attentäter in den Monaten des Prozesses immer wieder demonstrativ Desinteresse zur Schau. Aber wehe, wenn der Gutachter über ihn sprach: Dann wütete, schrie und tobte der Angeklagte in seinem Glaskasten, bis der Vorsitzende Richter ihm den Stecker zog.
Doch als der psychiatrische Sachverständige Bernd Langer Einschätzungen über die Persönlichkeit des Angeklagten vortrug, war dieser plötzlich hellwach. Bereits Ende Januar hatte Langer in seinem Gutachten erklärt, der Angeklagte sei schuldfähig und damit voll zur Verantwortung für seine Tat zu ziehen. Am 18. Verhandlungstag bekräftigte Langer seine Einschätzung: „Der Angeklagte bleibt eine Gefahr für die Allgemeinheit.“ Auch wenn Taleb al-Abdulmohsen für lange Zeit im Strafvollzug bleibt, sei mit weiteren Straftaten zu rechnen – etwa mit Geiselnahmen im Gefängnis.