Lexington (Kentucky) – Der kleine Junge hatte keine Chance, zu leben: Eine Studentin brachte heimlich ein Baby zur Welt – und tötete es kurz darauf mit bloßen Händen. Danach ging sie in ein Fast-Food-Restaurant, als sei nichts geschehen.
Vor einem Gericht im US-Bundesstaat Kentucky gestand die mittlerweile 22‑Jährige jetzt, ihr Neugeborenes erstickt zu haben. Die Staatsanwaltschaft forderte daraufhin eine Haftstrafe von mehr als zehn Jahren für die ehemalige Cheerleaderin des Universitäts-Teams.
Als man die Leiche fand, war die Mutter essen
Laken S. hatte vergangenen August das Kind allein zu Hause geboren. Ihre Mitbewohnerin sagte später aus, sie habe etwa eine Stunde lang laute Geräusche gehört, bevor die junge Frau aus ihrem Zimmer kam und erklärte, sie sei hungrig und würde deshalb zu McDonald’s fahren.
Ermittlungen ergaben, dass die Amerikanerin tatsächlich in dem Schnellrestaurant war, während ihre Freundin von nebenan die blutigen Handtücher und schließlich den leblosen Säugling in ihrem Kleiderschrank fand. Er war nicht mehr zu retten.
„Ich stand unter Stress und das Baby kam unerwartet“, erklärte Laken S. unter Tränen der Richterin. Sie habe es schließlich „wie einen Burrito“ eingewickelt und in eine Plastiktüte gesteckt. „Ich habe ihm den Sauerstoff entzogen ...“, sagte sie weiter.
„Anstatt zu helfen, habe ich sein Leben beendet“
Nach der Festnahme hatte sich die bekannte Cheerleaderin der Universität von Kentucky (USA) im Polizeiverhör noch in Ausreden verstrickt und behauptet, das Kind sei womöglich tot zur Welt gekommen. Doch eine Obduktion ergab, dass der Junge gelebt hatte. Später gab Laken S. zu, durchaus ein Wimmern und Bewegungen ihres Babys bemerkt zu haben, bevor sie es tötete. Vor Gericht gestand sie: „Anstatt ihm zu helfen, habe ich sein Leben beendet.“
In den Monaten zuvor hatte sich die Studentin intensiv mit der Schwangerschaft und der bevorstehenden Geburt beschäftigt, wie eine Auswertung ihres Smartphones offenbarte. Die 22-Jährige bekannte sich letztlich in allen Anklagepunkten schuldig. Die Urteilsverkündung ist für den 16. Oktober angesetzt.