Den Haag (Niederlande) – Es ist ein Fall, der das Herz zerreißt, und über die Landesgrenzen Fragen aufwirft und Diskussionen auslöst. Irgendwo in den Niederlanden gab es ein Kind. Wir kennen seinen Namen nicht, auch nicht sein genaues Alter, nicht einmal, ob es ein Junge oder ein Mädchen war. Wir wissen nur: Dieses kleine Leben bestand am Ende bloß noch aus unerträglichem, hoffnungslosem Leid. Jetzt ist das Kind tot. Erlöst durch die Giftspritze eines Arztes. Es ist der erste Fall dieser Art, seit die Niederlande vor zwei Jahren das Gesetz änderten. Zum ersten Mal durften Mediziner einem schwer kranken Kind unter 12 Jahren beim Sterben helfen.
In einem Brief an das niederländische Parlament gab Gesundheitsministerin Sophie Hermans (45, VVD) bekannt, dass das Kind Ende letzten Jahres starb. Es wurden keine Angaben zu Alter, Geschlecht oder Gesundheitszustand gemacht. Wie in jedem gemeldeten Sterbehilfe-Fall prüft nun ein Ausschuss, ob die Ärzte alle strengen Regeln eingehalten haben. Nur dann sind sie vor einer Anklage wegen unrechtmäßiger Tötung geschützt.
Erlösung bei unerträglichem Leid
Nach der neuen Gesetzgebung ist Sterbehilfe auch für unheilbar kranke Kinder zwischen einem und 12 Jahren möglich. Voraussetzung: Sie leiden unerträglich, und es gibt keine Hoffnung auf Genesung. Zuvor war die aktive Sterbehilfe nur für ältere Kinder sowie Neugeborene erlaubt. Die Kinder im Alter dazwischen wurden zunächst ausgenommen, weil sie als nicht entscheidungsfähig galten.
Zweiter Arzt muss Diagnose bestätigen
Jetzt muss der behandelnde Arzt mindestens einen unabhängigen weiteren Arzt hinzuziehen. Dieser muss das Kind selbst untersuchen, die Diagnose schriftlich bestätigen und sorgfältig prüfen, ob alle Kriterien erfüllt sind. Dann besprechen die Ärzte die Situation intensiv mit den Eltern und – so weit wie möglich – mit dem Kind selbst. Beide sorgeberechtigten Elternteile müssen der Maßnahme ausdrücklich und schriftlich zustimmen. Wehrt sich das Kind in irgendeiner Weise, darf die Sterbehilfe nicht durchgeführt werden.
Sterbehilfe auch in anderen Ländern
Als die Erweiterung des Gesetzes 2024 in Kraft trat, rechneten die Experten mit fünf bis zehn Fällen von Sterbehilfe bei kleinen Kindern pro Jahr. Schon 2002 waren die Niederlande das erste Land, das aktive Sterbehilfe für unheilbar Kranke über 12 Jahren legalisierte. In Belgien wurden schon 2014 jegliche Altersgrenzen dafür vollständig abgeschafft. Auch in Luxemburg und Spanien ist aktive Sterbehilfe unter genau bestimmten Voraussetzungen möglich.