Karlsruhe (Baden-Württemberg) – Obwohl er einschlägig vorbestraft und auf Bewährung war, hat ein Richter die Untersuchungshaft für den 36-jährigen Zug-Schläger abgelehnt! Dies teilte am frühen Abend die Staatsanwaltschaft Karlsruhe mit. Der Deutsche hatte am Freitagabend einen DB-Sicherheitsmann (26) geschlagen und getreten, sodass er aus dem fahrenden Zug stürzte. Er wurde lebensgefährlich verletzt.
Laut Staatsanwaltschaft ist der Täter vorbestraft und in der Vergangenheit überwiegend durch Gewaltdelikte aufgefallen. Er wurde bereits zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, die aber derzeit zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Die Staatsanwaltschaft hatte daher Haftbefehl beantragt. Doch das Amtsgericht Karlsruhe lehnte diesen ab. Der Zug-Schläger wurde aus dem Gewahrsam entlassen und durfte nach Hause gehen.
Gleich mehr bei BILD.