Dessau-Roßlau (Sachsen-Anhalt) – Auf einem Onlineportal lud Tobias Z. (38) Dutzende Missbrauchsfotos und -videos seiner ahnungslosen Lebensgefährtin hoch. Die Dateien waren mit dem Begriff „passed out wife“ versehen, was „bewusstlose Ehefrau“ bedeutet. Am Donnerstag bekam er die Quittung: neun Jahre Haft wegen schwerer Vergewaltigung.
Als Polizisten im März 2026 an der Tür ihres Einfamilienhauses in Sachsen-Anhalt klingelten, ahnte Tanja W.* (40) nichts. Die Beamten präsentierten der Frau Aufnahmen von Vergewaltigungen, tausendfach angeschaut von Fremden im Internet. Auf den Bildern ist sie selbst zu sehen. Der Täter: der Mann, mit dem sie ihr Leben teilte und zwei Kinder hat.
Staatsanwalt Dr. Ferdinand Gürtler hielt Tobias Z. zu Prozessbeginn vor: „Um die erniedrigenden Aufnahmen seiner Lebensgefährtin anfertigen zu können, hat er ihr immer wieder heimlich Betäubungs-, Beruhigungs- oder Schlafmittel verabreicht.“ Die Taten filmte und fotografierte der Angeklagte, die Aufnahmen stellte er später unter seinem Pseudonym „Eurofucker“ ins Internet.
Opfer ahnte nichts von den Taten
Dort stießen Ermittler des LKA Nordrhein-Westfalen auf die Aufnahmen und konnten den Angeklagten im Ergebnis ihrer weiteren Recherchen als Urheber identifizieren. Das Portal, auf dem die Dateien mit dem Missbrauch der Frau aus dem Landkreis Anhalt-Bitterfeld veröffentlicht wurden, steht seit Jahren in der Kritik. Den Betreibern wird vorgeworfen, dort auch mutmaßlich ohne Einwilligung entstandene sexuelle Inhalte zu verbreiten. Wie in diesem Fall. Zwischenzeitlich war das Portal gesperrt.
Nachdem der Angeklagte zunächst zu den Vorwürfen geschwiegen hatte, ließ er später über seinen Anwalt erklären, die Foto- und Videoaufnahmen seien einvernehmlich entstanden. Das sahen die Richterinnen am Ende der Beweisaufnahme jedoch als widerlegt an.
Sie gelangten zu der Überzeugung, dass der zuvor strafrechtlich noch nicht in Erscheinung getretene Mann seiner Lebensgefährtin zwischen 2019 und 2024 bei drei der Taten Betäubungsmittel verabreichte und bei den weiteren Taten ihren Schlaf ausnutzte. Wegen schwerer Vergewaltigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung verurteilte das Gericht Tobias Z. zu insgesamt neun Jahren Freiheitsstrafe. Außerdem sprachen die Richterinnen der Geschädigten 40.000 Euro Schmerzensgeld zu. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
*Name geändert