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Zugbegleiter getötet: Warum ist die Gewalttat gegen Schaffner Serkan kein Mord?

Zugbegleiter getötet: Warum ist die Gewalttat gegen Schaffner Serkan kein Mord?
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Zweibrücken (Rheinland-Pfalz) – Er war alleinerziehender Vater von zwei Kindern. Er war pflichtbewusst, beliebt bei Kollegen und liebenswert. Schaffner Serkan Calar (36) tat nur seine Pflicht, als er am 2. Februar einen Schwarzfahrer kontrollierte und von diesem so niedergeprügelt wurde, dass er an einer Hirnblutung starb. Aber für das Gericht, das ab dem 24. Juni gegen den Täter verhandelt, ist diese Bluttat kein Mord. Wie kann das möglich sein?

Ich bin Gerichtsreporterin. Ich berichte regelmäßig über Mordprozesse, bei denen die Angeklagten ihre Unschuld heucheln oder sich angeblich an nichts erinnern können. Und trotzdem hart verurteilt werden. Ich bin aber auch Mutter. Deshalb hat mich wie viele Menschen in Deutschland der Tod des Familienvaters und Zugbegleiters Serkan Calar erschüttert. Er machte im Regionalexpress nahe Landstuhl (Rheinland-Pfalz) nur seinen Job.

Denn er traf auf Ioanni V. (26), der keinen Fahrschein hatte. Der Grieche soll über die Kontrolle so erbost gewesen sein, dass er hemmungslos auf den Kopf des Schaffners einschlug. Der 36-Jährige hatte laut Zeugen noch versucht, zu deeskalieren. Kurze Zeit später ging er bewusstlos zu Boden und wachte nie mehr auf.

Staatsanwaltschaft wollte Mordanklage

Die Staatsanwaltschaft Zweibrücken erhob im Mai 2026 Anklage und wertete die Tat als Mord aus niedrigen Beweggründen. Weil der Schwarzfahrer offenbar eine Straftat vertuschen wollte und deshalb zuschlug.

Doch jetzt entschied das Landgericht Zweibrücken, dass nur „ein hinreichender Tatverdacht wegen Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB) besteht“. Das bedeutet: Beim Prozess, der am 24. Juni beginnt, geht es nur um Körperverletzung, nicht um Mord und nicht einmal um Totschlag. Fast so, als ob er dem Zugbegleiter der Deutschen Bahn nur eine kräftige Ohrfeige verpasst hätte und dieser tragischerweise nach dem Sturz auf den Boden gestorben wäre. Bei einer Verurteilung droht eine Haftstrafe von drei bis zu theoretisch 15 Jahren. Bei Mord wäre es lebenslange Haft.

Der Täter hat laut Staatsanwaltschaft die Schläge gestanden, wollte aber angeblich den Schaffner nicht töten und soll sich auf Erinnerungslücken berufen. Genügte das dem Gericht für seine Einschätzung?

Serkans Familie soll laut SWR enttäuscht und wütend über die Entscheidung sein. Die Angehörigen legten über ihren Anwalt bereits Widerspruch ein und sollen einen Befangenheitsantrag gegen die Strafkammer gestellt haben. Für sie würde mit einem milden Urteil nochmals eine Welt zusammenbrechen, nachdem ihnen das Liebste bereits genommen wurde.

Die beiden Kinder Ali Ekber (11) und Erdal (13) hatten am Krankenbett ihres Vaters gewacht. „Die Jungs haben ihren Vater sterben sehen, es war furchtbar“, sagte der Großvater damals zu BILD. Er selbst erlitt in der Folge einen Herzinfarkt. Ihm geht es zum Glück wieder besser. Die Kinder leben bei den Großeltern. In dem Haus, in dem sie mit ihrem Vater glücklich waren. Aber er wird niemals wieder nach dem Dienst zu ihnen zurückkehren.

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