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Berlin – Dieser Steuer-Irrsinn traf viele völlig unvorbereitet! Clubs, Freibäder, Minigolfanlagen, Biergärten. Die 2025 neu festgesetzte Grundsteuer bedroht viele Freizeit-Betriebe vor allem in Citylagen in ihrer Existenz. Jetzt will Berlins Finanzsenator Stefan Evers (46, CDU) den Rückwärtsgang einlegen. Dazu startet der Senat eine Initiative im Bundesrat – denn ohne grünes Licht auf Bundesebene geht's nicht.

Das Problem: Liegen die Betriebe in dicht bebauten Wohngegenden, werden sie bei der neuen Grundsteuer genauso hoch eingestuft wie Wohnhäuser. Egal, wie intensiv ihre Fläche bebaut ist – es muss gezahlt werden, was bei maximaler Auslastung anfiele. Entscheidend ist also nicht, wie das Grundstück genutzt wird, sondern wie stark es laut Baurecht bebaut werden dürfte. Etwa, wenn nur ein Flachbau auf einer großen Fläche steht, die mehrgeschossig bebaubar wäre. So kommt der sogenannte Gutachterausschuss zum jeweiligen Bodenrichtwert, der für die Finanzämter ausschlaggebend ist.

Grundsteuer hat Clubs kalt erwischt

So befürchtete etwa der Berliner Club Yaam eine Erhöhung um 1290 Prozent, die der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg an den Club weiterreichen könnte. Der Szene-Treffpunkt hat 8000 Quadratmeter an der Schillingbrücke gepachtet.

In Einzelfällen zahlt der Senat an die Bezirke einen Ausgleich, damit diese ihren Pächtern die massive Grundsteuererhöhung nicht in Rechnung stellen müssen. Allein im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg könnten für solche Pachtgrundstücke 300.000 Euro Mehrkosten anfallen, wenn der Senat nicht einspränge. Aber das sind nur Lösungen für den Einzelfall. „Die Grundsteuer hat viele Clubbetreiber regelrecht kalt erwischt. Wer die kulturelle Vielfalt Berlins erhalten will, darf Clubs nicht mit Kostensteigerungen konfrontieren, die ihre wirtschaftliche Grundlage gefährden“, sagt Emiko Gejic (36) von der Clubkommission zu BILD. Der Steuerschock traf z. B. auch das Strandbad Weißensee: Der neue Bescheid verlangte statt bisher 770 Euro nun 36.946 Euro/Jahr!

Finanzsenator Evers ist durch das Problem alarmiert: „Es drohen ausgerechnet Orte zu verschwinden, die eine Stadt lebendig machen“, bedauert er. Sein Vorschlag für eine grundsätzliche Änderung: Solange ein Grundstück tatsächlich dauerhaft für eine Kultur-, Freizeit- und Begegnungsstätte genutzt wird, soll bei der Berechnung der Grundsteuer das baurechtliche Potenzial keine Rolle spielen. Besteuert würde dann nur, was wirklich bebaut ist.

Steuerrecht muss geändert werden

Evers: „Diese Stätten verdienen im Steuerrecht eine besondere Aufmerksamkeit. Mit unserer Initiative streben wir eine zielgenaue Lösung an, um sie dauerhaft zu entlasten.“