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Berlin – Die Sorge ist groß: Schleusen radikale Abgeordnete und Fraktionen Extremisten als Mitarbeiter ins Parlament ein – und das auch noch auf Kosten der Steuerzahler? Berlins CDU-Fraktionschef Stefan Evers will gegen mögliche Verfassungsfeinde auf Nummer sicher gehen und dabei Grüne und SPD mit ins Boot holen. Wie BILD erfuhr, schlägt er ihnen am Dienstag beim ersten offiziellen Treffen nach der Berlin-Wahl eine gesetzlich geregelte Zuverlässigkeitsprüfung vor. Heißt: Evers plant den Extremisten-Check fürs Parlament!

Aktuell kann jeder Abgeordnete bis zu vier studentische Hilfskräfte und wissenschaftliche Mitarbeiter auswählen und anheuern – die Kosten von monatlich 6930 Euro plus Lohnnebenkosten übernimmt das Land (und damit der Steuerzahler). Bislang tabu: enge Verwandte auch von anderen Abgeordneten anzustellen. Künftig soll die Parlamentspräsidentin per Innenbehörde Erkundigungen einholen können – auch über Mitarbeiter der Fraktionen.

Das soll bei Mitarbeitern geprüft werden

Geprüft werden dann etwa Vorstrafen beim Bundeszentralregister, Ermittlungen beim Landeskriminalamt und Beobachtungen des Berliner Verfassungsschutzes. Laut Gesetzentwurf soll das Parlament so sicherer, vertrauenswürdiger und funktionsfähiger werden.

Worüber die Sicherheitsbehörden zum Beispiel Auskunft geben sollen: Ist der Mitarbeiter in den vergangenen fünf Jahren wegen eines Staatsschutzdeliktes rechtskräftig verurteilt worden? Also etwa Spionage, Landesverrat, Terrorismus. Oder war er in den letzten zehn Jahren Mitglied in einem verbotenen Verein oder einer verbotenen Partei? Brisant: Wird ein Mitarbeiter als unzuverlässig enttarnt, wird der Fraktion Geld gestrichen, bis sie ihn entlassen hat.

Mehr Bundesländer wollen Gehälter streichen

In Rheinland-Pfalz gibt es eine Extremisten-Klausel bereits seit 2025. Letzte Bewährungsprobe: Ein AfD-Mitarbeiter sollte sich äußern, ob er in den vergangenen fünf Jahren extremistische Bestrebungen unterstützt hat. Die AfD klagte – und scheiterte vor dem Verfassungsgerichtshof. Ziel der Maßnahme: Durch die finanziellen Nachteile soll die Zuverlässigkeit bei der Auswahl von Personal stärker berücksichtigt werden.

Die Länder Brandenburg und Baden-Württemberg feilen gerade an ähnlichen Regelungen. In Berlin könnte die Änderung der Landesabgeordneten- und Fraktionsgesetze mit Mehrheit von CDU, Grünen und SPD beschlossen werden – auch gegen AfD und Linke. Gecheckt werden sollen Mitarbeiter dann alle zwei Jahre.