Mitten im Kursfeuerwerk ging Trade Republic in die Knie. Schon wieder!
Kaum hat US-Präsident Donald Trump (78) auf Truth Social verkündet, dass der Zoll-Hammer für die meisten Länder 90 Tage pausiert wird, knallen die Aktien nach oben.
Ansturm auf die Online-Broker. Und wieder hatte der bekannte Dienstleister „Trade Republic“ Probleme. Wie am „Panic Monday“ lud die App weder Kontostand noch Depot. Heißt: Nutzer können nicht wie gewohnt bei den steigenden Kursen kaufen. Die massive Störung dauerte von 19.55 bis 20.35 Uhr. Dennoch berichten weiterhin noch Nutzer von Einschränkungen.
Bei „Alle Störungen“ explodierten die Meldungen. Innerhalb von Minuten meldeten tausende Nutzer, dass Trade Republic nicht wie gewohnt funktionierte. Bei „X“ berichteten Nutzer, dass sie nicht kaufen können – gerade jetzt, als die Kurse kräftig steigen.
Während die deutsche Börse bereits geschlossen hat, kann man bei Online-Brokern wie Trade Republic noch bis 23 Uhr handeln.
Doch wie am Montag, als viele Nutzer klagten, dass sie nicht verkaufen konnten, als die Kurse fielen, weil die Trade-Republic-App nicht lud, klagten am Mittwochabend Nutzer, dass sie beim Kursfeuerwerk nicht kaufen konnten.
Chip-Hersteller NVIDIA steigt aktuell um 15 Prozent, Apple um fast 10 Prozent. Auch die Krypto-Währungen explodieren. Bitcoin klettert innerhalb Minuten um 6000 Euro nach oben, das sind fast 9 Prozent. Ethereum steigt sogar um 14 Prozent.
Verbraucher-Zentrale sieht Gründe für Schadensersatz
Doch die Handels-Seite der App des Online-Brokers lud nicht. Die Sprecherin von Trade Republic hatte am Montag noch geraten, zu warten, bis alles langsam aufgebaut ist. Aber dieser Ratschlag funktionierte bei vielen Nutzern nicht.
Es ist das zweite Mal innerhalb von drei Tagen, dass es Probleme bei Trade Republic gibt. Niels Nauhauser, Abteilungsleiter für Banken bei der Verbraucher-Zentrale sagt dazu gegenüber BILD „Nach dem Wertpapierhandelsgesetz muss die Bank angemessene Vorkehrungen treffen, um die Kontinuität und Regelmäßigkeit der Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen zu gewährleisten. Grundsätzlich könnte technisches Versagen der IT eine vertragliche Pflichtverletzung darstellen und damit Schadensersatzansprüchen begründen.“