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Warken plant Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) will 2027 einmalig die monatliche Beitragsbemessungsgrenze um rund 300 Euro zusätzlich anheben. Das geht aus einem Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums vor, der am Donnerstagnachmittag an die Bundesländer verschickt wurde und der ZEIT vorliegt. »So stärken wir die Beitragsgerechtigkeit und generieren einen solidarischen Beitrag von Arbeitgebern und Personen mit höheren Einkommen zum Reformpaket«, heißt es im Entwurf.

Aktuell greift die Beitragsbemessungsgrenze bei einem monatlichen Bruttoeinkommen in Höhe von 5.812 Euro und einem Jahresgehalt von 69.750 Euro. Die Maßnahme ist Teil eines größeren Reformpakets zur Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung.

Die Erhöhung kommt überraschend. Warken hatte am Dienstag ihre Vorschläge zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung unterbreitet, die Beitragsbemessungsgrenze dabei aber nicht thematisiert. Auch die Expertenkommission zur Reform der Krankenversicherung, die vor zwei Wochen 66 Vorschläge unterbreitet hatte, griff eine Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze nicht auf.

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