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Wärmepumpen werden laut Spahn bis mindestens 2029 weiter gefördert

Unionsfraktionschef Jens Spahn hat die geplante Reform des Gebäudeenergiegesetzes gegen Kritik verteidigt. Im ARDsagte der CDU-Politiker, dass wieder auf die freie Entscheidung gesetzt werde. Eigentümer im Bestand hätten durch die Reform „die volle Wahlfreiheit“, welche Heizungsart sie nutzen wollen. Darauf angesprochen, welche Auswirkungen das auf den Einbau von Wärmepumpen haben werde, sagte Spahn: „Die Leute werden sich weiter für die Wärmepumpe entscheiden, aber sie werden nicht mehr dazu gezwungen.“ Die Förderung werde „bis 2029 mindestens auskömmlich weiter fortgesetzt“. Bis dahin bleibe die Förderung, „wie sie ist“.

Danach gefragt, ob die Regierung die Klimaziele im Gebäudesektor aufgegeben habe, antwortete Spahn: „Wir halten an den Zielen fest.“ Klimaschutz solle eine Frage der Vernunft sein. „Wenn die Akzeptanz verloren geht, dann gibt es bald keinen Klimaschutz mehr.“

Die Regierung plant im Zuge der Reform, dass Immobilienbesitzer weiter Öl-
und Gasheizungen in ihre Wohnhäuser einbauen dürfen
. Die pauschale
Pflicht, dass jede neu eingebaute Heizung mit 65 Prozent erneuerbaren
Energien betrieben werden sollte, entfällt. Allerdings müssen neue Gas- und Ölheizungen
ab Januar 2029 mit einem wachsenden Anteil klimafreundlicher
Kraftstoffe betrieben werden. Das können Biomethan oder synthetische
Kraftstoffe sein, die aus unterschiedlichen Ausgangsstoffen hergestellt
werden können. Auf den Anteil dieser klimafreundlichen Kraftstoffe soll
dann kein CO₂-Preis fällig werden, der auf fossile Brennstoffe erhoben
wird. Das soll einen Anreiz zum Umstieg schaffen.

Deutliche Kritik von Grünen und Linken

Die Grünen warnten davor, dass durch die Reform die Klimaschutzambitionen Deutschlands leiden. „Ohne die 65-Prozent-Regel
werden wir unsere Klimaziele deutlich verfehlen“, sagte der
baupolitische Sprecher der Grünen im Bundestag, Kassem Taher Saleh, den Zeitungen des ). „Wir machen uns weiter abhängig von fossilem Öl und Gas, auch von autokratischen Staaten.“ Grünenchef Felix Banaszak sagte mit Blick auf Spahn und Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU): „Es geht ihnen nicht um die Mieter.
Es geht nicht um die Häuslebesitzer. Es geht nicht um eine
Zukunftsbranche, die gerade Anlauf genommen hat und jetzt wieder nicht
weiß, wo sie steht. Es geht Ihnen nicht um das Handwerk.“

Die von Banaszak kritisierte Reiche verteidigte die Reform derweil im Deutschlandfunk. Man habe sich zum
Klimaschutz verpflichtet. Es sei auch
nicht geplant, diesen abzuschaffen: „Das Ziel des Heizungsgesetzes ist,
dass beim Heizungsaustausch wieder mehr Entscheidungsfreiheit herrscht.
Der Mieter, der Hausbesitzer kann wählen, welche Heizungsoption er
einbauen möchte.“

Auch die Linke lehnt den Vorstoß der schwarz-roten Koalition ab. Mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz habe die Bundesregierung „ein Geschenk an die Gaslobby“ vorgelegt, sagte Co-Parteichefin Ines Schwerdtner dem . Auch sie verwies auf finanzielle Belastungen für Mieterinnen und Mieter. Fossile Geschäftsmodelle würden verlängert und die Kosten „eins auf die Mieterinnen und Mieter abgewälzt“. Klimaschutz müsse bezahlbar und gerecht gestaltet werden. Wer sich die Umstellung auf eine Wärmepumpe nicht leisten könnte, müsse vom Staat „notfalls auch zu 100 Prozent“ unterstützt werden. „Fakt ist: Diejenigen, die sich heute noch Gasheizungen einbauen, werden spätestens in ein paar Jahren unter hohen Gaspreisen leiden“, sagte Schwerdtner.

Altes Heizungsgesetz noch mal vor Gericht

Das noch von der Ampelkoalition beschlossene ursprüngliche Gebäudeenergiegesetz ist am Donnerstag Thema vor dem Bundesverfassungsgericht. Allerdings geht es nicht um den Inhalt, sondern um die Frage, ob beim Gesetzgebungsprozess die Rechte von Abgeordneten verletzt wurden. Geklagt hatte der CDU-Abgeordnete Thomas Heilmann. Er kritisierte, dass im Sommer 2023 nicht genug Zeit gewesen sei, um ausreichend über das Gesetz zu beraten und seine eigenen Auffassungen einzubringen. Das Verfassungsgericht hatte damals per Eilverfahren entschieden, dass die zweite
und dritte Lesung des Gesetzentwurfs verschoben werden mussten.

Ob tatsächlich Rechte verletzt wurden, wird nun erst geprüft. Das Urteil wird erst in ein paar Wochen verkündet, darin könnte das Gericht später womöglich Maßstäbe für Beratungszeiten
setzen.

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