Hamburg – Das Motiv ist absurd, die Attacke brutal, das Urteil dafür milde!
Wegen eines Messerangriffs auf seinen Mitbewohner in einer Flüchtlingsunterkunft hat das Landgericht Hamburg einen Angeklagten zu gerade mal drei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt.
Der 33-jährige Tunesier wurde wegen gefährlicher Körperverletzung schuldig gesprochen. Dagegen hatte ihm die Staatsanwaltschaft auch versuchten Mord vorgeworfen und sechs Jahre Haft beantragt.
Opfer soll Messerstecher fotografiert haben
Der Angeklagte hatte mit einem damals 22-jährigen Syrer zusammen in einem Wohncontainer im Stadtteil Wilhelmsburg gewohnt.
In der Nacht zum 18. Januar 2024 sei der Angeklagte aufgewacht und habe irrtümlich geglaubt, dass sein Mitbewohner ihn im Schlaf mit dem Handy gefilmt habe, so der Vorsitzende Richter Matthias Steinmann. Das habe ihn wütend gemacht.
Als der 22-Jährige dann aus dem Fenster schaute, habe er ein Gemüsemesser mit einer zwölf Zentimeter langen Klinge gegriffen und es dem Mitbewohner heimtückisch in den Hals gestochen. Dabei habe er den Tod des Syrers in Kauf genommen.
Rücktritt vom Mordversuch
„Das Opfer war völlig arg- und wehrlos“, sagte Steinmann. Die Hilfeschreie des 22-Jährigen alarmierten drei weitere Bewohner, die es aber nicht wagten, einzugreifen.
Der Tunesier ließ dennoch von seinem Opfer ab und ging zum Büro des Sicherheitsdienstes. Dort gab er sein Messer ab. Dieses Verhalten wertete die Strafkammer als freiwilligen Rücktritt vom versuchten Mord.
Die Klinge war vier Zentimeter tief in den Hals des 22-Jährigen eingedrungen. Der Stich sei potenziell lebensgefährlich gewesen. Der Richter: „Der Anlass für die Tat und die Tat selbst stehen in einem krassen Missverhältnis zueinander.“
Es sei hoch wahrscheinlich, dass der 33-Jährige nach Verbüßung von zwei Dritteln der Strafe in sein Heimatland Tunesien abgeschoben werde. Das Urteil ist bisher nicht rechtskräftig.