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Magdeburg (Sachsen-Anhalt) – Geheime Wahl? Offenbar nicht geheim genug. Nach der Wahl von AfD-Mann Tobias Rausch (35) zum Landtagspräsidenten soll Sachsen-Anhalts Noch-Ministerpräsident Sven Schulze (47, CDU) versucht haben, herauszufinden, wer aus den eigenen Reihen für Rausch gestimmt hatte.

Rausch war am 6. Oktober mit 48 von 82 abgegebenen Stimmen zum Landtagspräsidenten gewählt worden. AfD und BSW kamen zusammen allerdings nur auf 44 Abgeordnete. Mindestens vier Stimmen müssen also aus CDU, SPD, Grünen oder Linken gekommen sein. Nach einem Bericht von „Nius“ soll Schulze den CDU-Abgeordneten bei einer Fraktionssitzung am 13. Oktober eine eidesstattliche Erklärung zur Unterschrift vorgelegt haben. Darin sollten sie versichern, Rausch nicht gewählt zu haben. Wer dabei die Unwahrheit sagt, sollte sich laut Bericht verpflichten, sein Landtagsmandat niederzulegen. Mehrere CDU-Abgeordnete bestätigten der Deutschen Presse-Agentur den Bericht.

Schulze selbst sowie mehrere seiner Unterstützer sollen das Papier ebenfalls unterschrieben haben. Dann soll es Widerstand gegeben haben: Ein Kritiker habe davor gewarnt, dass sich die Abgeordneten mit einer solchen Erklärung angreifbar machten. Daraufhin sei das Papier zurückgezogen und von Unterzeichnern zerrissen worden. Eine Version des Dokuments liegt BILD vor. Sven Schulze hat sich auf BILD-Anfrage bislang nicht geäußert.

BSW fordert Schulze-Rücktritt, AfD stellt Anzeige

BSW-Fraktionschef Thomas Schulze (62) fordert wegen der Vorwürfe den Rücktritt Schulzes von allen Ämtern. Er wirft ihm vor, mit „undemokratischen Mitteln“ seine Position retten zu wollen. Mit seinem Verhalten trage er dazu bei, „Demokratie und Verfassung auszuhöhlen und die Bürgerinnen und Bürger weiter zu frustrieren“. Und weiter: „Sven Schulze sollte keinen Tag länger unser Bundesland repräsentieren.“

AfD-Bundestagsabgeordneter Malte Kaufmann (49) hat nach eigenen Angaben Strafanzeige gegen Sven Schulze wegen Nötigung (§ 106 StGB) gestellt. Er wirft ihm vor, Abgeordnete zur Offenlegung ihrer geheimen Wahlentscheidung und bei abweichendem Abstimmungsverhalten zur Aufgabe ihres Mandats gedrängt zu haben.