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„Sie würde keine fünf Minuten durchhalten“ – Angeklagte Gina H. soll nicht mehr vor Gericht aussagen

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Im Mordprozess um den achtjährigen Fabian hat die angeklagte Gina H. eine Befragung durch das Gericht abgelehnt. Ihre Verteidiger begründeten dies mit der psychischen Verfassung der 30‑Jährigen. Nach ihrer ausführlichen Einlassung zu Wochenbeginn sei ihre Mandantin emotional äußerst belastet und derzeit nicht in der Lage, weitere Fragen zu beantworten.

„Ich bin mir sicher, dass sie keine fünf Minuten durchhalten würde“, sagte Verteidiger Thomas Löcker vor dem Landgericht Rostock. Gina H. sei sich nach ihrer Aussage offenbar erstmals über das mögliche Strafmaß bewusst geworden. Im Falle einer Verurteilung droht ihr eine jahrzehntelange Haftstrafe.

Die Angeklagte hatte am Montag erstmals selbst Stellung zu den Vorwürfen genommen und in einer rund vierstündigen Erklärung ihre Beteiligung an der Tat bestritten. Sie erklärte, den späteren Fundort von Fabians Leiche, einen Tümpel bei Klein Upahl im Landkreis Rostock, erst am 13. Oktober 2025 gesehen zu haben.

Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft soll Gina H. den Achtjährigen bereits am 10. Oktober 2025 an dem Gewässer getötet und die Leiche anschließend in Brand gesetzt haben. Als Motiv sehen die Ermittler die frühere Beziehung der Angeklagten zu Fabians Vater und deren zwischenzeitliches Scheitern.

Am Dienstag versuchte die Verteidigung zudem, zentrale Beweismittel aus dem Verfahren auszuschließen. Die Anwälte rügten Verfahrensfehler bei den ersten polizeilichen Vernehmungen von Gina H. Diese sei damals noch als Zeugin und nicht als Beschuldigte befragt worden, obwohl bereits ein Tatverdacht bestanden habe. Deshalb sei sie nicht über ihre Rechte belehrt worden.

Das Gericht folgte dieser Argumentation jedoch nicht. Nach einer Beratungspause stellte die Kammer fest, dass bis zum 15. Oktober 2025 keine ausreichenden Anhaltspunkte für einen Beschuldigtenstatus der Frau vorgelegen hätten. Erst spätere Zeugenaussagen sowie die Auswertung von Handydaten hätten Widersprüche erkennen lassen. Die betreffende Vernehmung sei daher rechtmäßig erfolgt. Auch die Videoaufzeichnungen einer rund dreistündigen Befragung vom 14. Oktober dürfen nach dem Beschluss im Prozess verwendet werden.

Eine Polizeibeamtin, die Gina H. nach dem Leichenfund zum Revier gebracht hatte, sagte aus, ein konkreter Tatverdacht habe erst am 16. Oktober bestanden. Die Verteidigung widersprach dieser Darstellung. Sie verwies auf Hinweise einer weiteren Zeugin, die bereits am 14. Oktober Zweifel an der offiziellen Version des Leichenfundes geäußert haben soll.

Der Prozess läuft seit Ende April. Inzwischen wurden Dutzende Zeugen vernommen und zahlreiche Gutachten vorgestellt. Im Mittelpunkt der jüngsten Verhandlungstage stand jedoch vor allem die Angeklagte selbst, deren Aussage erstmals einen ausführlichen Einblick in ihre Verteidigungsstrategie gab. Sie weist die Mordvorwürfe weiterhin zurück.