Berlin – Jahrelang soll Frank S. (69) Frauen in seine Wohnung gelockt, betäubt und vergewaltigt haben. Seine Taten filmte er und verschickte die Aufnahmen im Internet an andere Männer. Nun hat das Berliner Landgericht den Serienvergewaltiger zu 12 Jahren Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Der Angeklagte – graue Haare, Brille, grauer Pullover, gefaltete Hände auf dem Tisch – nahm das Urteil reglos hin.
Frank S. machte mutmaßlich 58 Frauen zu Opfern seiner perfiden Masche. Einige Taten sind bereits verjährt, zehn Frauen konnte die Polizei noch nicht ausfindig machen. Zu Beginn des Prozesses hatte der Berliner Elektriker die Vergewaltigungen von 14 Frauen bereits gestanden.
Die Staatsanwaltschaft hatte für Frank S. 13 Jahre Haft und anschließende Sicherungsverwahrung gefordert. Die Verteidigung plädierte dagegen für eine Freiheitsstrafe von höchstens acht Jahren.
Das Urteil fiel am 15. Verhandlungstag. Das letzte Plädoyer sowie das letzte Wort des Angeklagten fanden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Mehrere Betroffene hatten darum gebeten, ihre Aussagen nicht vor Zuschauern machen zu müssen. Weil sich die Schlussvorträge auf diese Aussagen bezogen, blieb der Saal bis zur Urteilsverkündung geschlossen.
Schon am Morgen herrschte großer Andrang am Kriminalgericht. Zahlreiche Menschen, insbesondere Frauen, wollten die Entscheidung im Saal B 129 verfolgen. Wegen des Besucheransturms wurden Besucher teilweise über einen sonst nicht öffentlich genutzten Seiteneingang ins Gebäude geleitet.
Vergewaltigungen mit Videokameras gefilmt
Seine meist zwischen 50 und 60 Jahre alten Opfer lernte der Mann aus Berlin-Lichtenberg über verschiedene Internetplattformen kennen, lud sie zu sich ein. Dort soll er ihnen laut Anklage betäubende Substanzen in alkoholische Getränke gemischt haben. Dann vergewaltigte er sie, was er „mit mehreren in seinem Schlafzimmer fest installierten Videokameras filmte“. Während manche Frauen von der verabreichten Mischung vollkommen bewusstlos waren, versuchten andere noch, sich zu wehren, sagten „Nee, nee, nee“ oder „Bitte, bitte nicht!“ Doch sie hatten keine Chance, sie waren von den verabreichten Mitteln zu benommen.
So kamen ihm Ermittler auf die Spur
Die Polizei in Berlin war im März 2025 durch Hinweise von Kollegen aus Verden auf seine Spur gekommen. Im Netz soll sich S. unter dem Namen „Zeppelin 70“ mit einem Mann aus Niedersachsen in Chats u. a. über Schlafmittel ausgetauscht haben. Dieser inzwischen verstorbene Mann soll seine Ehefrau über Jahre betäubt und vergewaltigt haben.
Bei Durchsuchungen der Wohnung des Angeklagten fanden die Beamten dann mehrere installierte Kameras, dazu Speichermedien, Lichtbilder, Akten, aufgelistete Frauennamen – archiviert und geordnet in Kisten und Koffern. Jeder Name: eine Frau, die wahrscheinlich nicht wusste, was ihr widerfuhr. Dazu Kanülen, Spritzen, diverse Medikamente. Er behauptete, früher Rettungssanitäter gewesen zu sein. Auch als Polizist soll er sich öfter ausgegeben haben.
Der Fall erinnert an den Missbrauchsprozess um Gisèle Pelicot in Frankreich. Vor dem Landgericht standen schon am Morgen Protestanten. Sie harrten stundenlang im Regen aus. Ihr Motto: „Die Scham, die Angst und die Verantwortung müssen die Seiten wechseln.“ Mit Infoständen und Kundgebungen wollten sie bis in den Nachmittag hinein Solidarität mit den Betroffenen zeigen.