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Köln – Jetzt kommt die große Datenkontrolle beim Rundfunkbeitrag! Ab Sonntag gleicht die GEZ die Meldedaten von rund 73 Millionen Volljährigen mit ihren eigenen Daten ab. Ziel: Wohnungen finden, für die bislang niemand Rundfunkbeitrag zahlt! Wer ab Mitte Dezember Post bekommt, sollte reagieren. Denn wer schweigt, wird automatisch angemeldet und zur Zahlung der Zwangsgebühr aufgefordert.

Stichtag für den bundesweiten Abgleich ist der 8. November, 0 Uhr. Dann übermitteln die Einwohnermeldeämter Namen, Adressen, Geburtsdaten und Einzugsdaten aller volljährigen Einwohner an den Beitragsservice. Das wird zunächst etwas dauern: Wegen der gewaltigen Datenmenge läuft die Übertragung bis voraussichtlich 8. Dezember. Und dann wird es für bislang säumige Beitragspflichtige ernst. Wer keiner Wohnung zugeordnet werden kann, bekommt voraussichtlich ab 14. Dezember Post.

So entgehen Sie der Zahlung

Auch wer den Beitrag schon bezahlt, kann einen solchen Brief erhalten. Dann ist es wichtig, die Beitragsnummer des Zahlers anzugeben. ARD, ZDF und Deutschlandradio – die Träger des Beitragsservice – schreiben, dass die übermittelten Daten anschließend gelöscht würden. Anders sieht es aus, wenn die entsprechende Wohnung bislang nicht gemeldet war – zum Beispiel wegen eines Umzuges aus einer Wohngemeinschaft, einer Scheidung oder einer Trennung. Dann droht eine saftige Nachzahlung.

Denn: Zieht der bisherige Beitragszahler aus und meldet sich niemand neu an, kann eine Wohnung zunächst ohne Beitragskonto bleiben. Entscheidend ist grundsätzlich das Einzugsdatum, beim Datenabgleich 2026 erfolgt eine rückwirkende Anmeldung frühestens zum 1. Januar 2024. Besonders wichtig: Wer auf die Schreiben überhaupt nicht reagiert, wird laut GEZ automatisch angemeldet. Zahlt der Beitragspflichtige auch dann nicht, folgen Festsetzungsbescheid, Mahnung und schließlich ein Vollstreckungsverfahren.

In der Geschichte der GEZ ist es bereits der vierte Meldedatenabgleich. Beim bislang letzten Mal 2022 wurden insgesamt rund 900.000 Wohnungen „aufgespürt“, die zuvor keine Gebühr bezahlt hatten. Ein Widerspruch gegen die Übermittlung der Meldedaten durch die Einwohnermeldeämter ist nicht möglich. Aktuell beträgt der GEZ-Beitrag 18,36 Euro pro Haushalt – immer wieder gibt es aber auch Kritik an einseitiger Berichterstattung und Gebührenverschwendung durch ARD und ZDF.